UNABHÄNGIGKEIT AUS PRINZIP
Oft tragen Gewerkschafter*innen als Abgeordnete im Parlament Beschlüsse mit, gegen die sie als Gewerkschafter*innen eigentlich sein müssten.
Das schwächt die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaft insgesamt. Bei uns gibt es deshalb klare Unvereinbarkeitsregeln um Interessenkonflikte zu vermeiden:
Wer ein gewichtiges politisches Amt (Regierung, Nationalrat, Landtag, Bundesvorstand etc.) für einePartei ausübt, kann keine Funktionen für die AUGE/UG wahrnehmen.
DIE AUGE/UG IM ÖGB
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und seine Einzelgewerkschaften sind die überparteiliche, freiwillige Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen in Österreich. Gewerk-schaften verhandeln Kollektivverträge – also Löhne, Lohnerhöhungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten in einer Branche. Gewerkschaften unterstützen Betriebsräte dabei, die Interessen der Beschäftigten in den Betrieben bestmöglich zu vertreten.
Um ihre Forderungen durchzusetzen, aber auch um Angriffe auf Sozialstaat und Mitbestimmung abzuwehren, verhandeln Gewerkschaften nicht nur, sie organisieren auch Demonstrationen und Streiks. Je mehr Mitglieder Gewerkschaften haben, desto mehr können sie für die ArbeitnehmerInnen erreichen! Als Teil der Unabhängigen Gewerkschaftsfraktion im ÖGB (UG), der drittstärksten Fraktion im ÖGB, hat die AUGE/UG ein starkes Standbein in der Gewerkschaftsbewegung. Damit bestimmt sie die Linie von ÖGB und Gewerkschaften mit und versucht, Gewerkschaften ökologischer, offener und demokratischer zu gestalten.
DIE AUGE/UG IN DER ARBEITERKAMMER
Die Arbeiterkammer (AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen. Die Aufgaben der AK umfassen sowohl Serviceleistungen für die Mitglieder – z. B. arbeits- und sozialrechtliche Beratung, Hilfe beim Lohnsteuerausgleich oder Konsument*innenschutz – als auch die politische Vertretung der Arbeitnehmer*innen gegenüber Regierung und Gesetzgeber. Die AK leistet wichtige Grundlagenarbeit für die Gewerkschaften, von der aber auch Parteien profitieren. Alle fünf Jahre finden Arbeiterkammerwahlen statt. Gewählt werden die AK-Vollversammlungen und die Länderarbeiterkammern.
Die AUGE/UG ist in allen Arbeitnehmer*innenparlamenten der Länderarbeiterkammern und in der Bundesarbeitskammer vertreten und dort viertstärkste Kraft. Die AUGE/UG arbeitet dort aktiv an der politischen Positionierung der AK mit.