Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen verpflichtet, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.
Diesen Beschluss gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie. Die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems sind wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050.
Daher ist es von höchster Wichtigkeit, dass schnellstmöglich Maßnahmen mit langfristiger Ausrichtung und tiefgreifender Wirkung zur Umsetzung eingeleitet werden.
Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK NÖ fordert Regierung und Gesetzgeber auf, umgehend ein Bündel von wirksamen und treffsicheren kurz- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen verbindlich zu verankern und sofort mit deren Umsetzung zu beginnen. Insbesondere sollen folgende Elemente umfasst sein:
Sozial-Ökologische Steuerreform umsetzen:
Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Im Gegenzug dazu ist der Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten:
- ArbeitnehmerInnen bzw. Privathaushalte über einen Öko-Bonus als Steuergutschrift oder Transferleistung. Zusätzlich über Umrüstungshilfen – z.B. beim Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung, bei Maßnahmen zur Wärmedämmung etc.
- Unternehmen über reduzierte Lohnsummenabgaben. Die Umsetzung einer sozial-ökologischen Steuerreform hat aufkommensneutral zu erfolgen. Novellierung des Klimaschutzgesetzes:
- Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit den Beschlüssen von Paris
- Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klimaschutzgesetz ab 2016
- Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren
- Vereinbarung eines verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Ressorts und den Bundesländern
Klimamaßnahmen in allen Sektoren setzen:
Energie/Industrie
- Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen (zusätzlich zu ETS) aus der Nutzung fossiler Energie• Verbindliche Ausbaupläne von Fernwärme aus Erneuerbaren Energien• Neuauflage der Verordnung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes ohne Rechentricks und Luftbuchungen
- Novellierung des Ökostromgesetzes zur Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Prozent Erneuerbare bis 2030 unter Wahrung und Berücksichtigung der Versorgungssicherheit
- Rücknahme der erfolgten Budgetkürzungen der Fördermittel aus der Umweltförderung und dem Klimafonds
Wohnen:
- Zweckwidmung der Wohnbauförderung für Sanierung und ökologischen Neubau
- Förderoffensive und steuerliche Begünstigung für die thermische Sanierung, vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen.
- Bundesweite Förderoffensive für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme, sowie Entwicklung einer Strategie für einen schrittweisen Ausstieg aus Gasheizungen bis 2050
Verkehr:
- massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Elektrifizierung statt weiterer Stilllegung von Regionalbahnstrecken, Integrierter Taktfahrplan mit mehr Zugs- und Busangebot, Senkung der Hürden für den Umstieg auf Öffis (365 €-Ticket für alle Bundesländer, E-Ticketing)
- Keine Neuzulassung von Fahrzeugen die fossile Brennstoffe benötigen ab 2030
- Güterverlagerung auf die Schiene durch Verbesserung der Bedingungen für die Bahn und mehr Kostenwahrheit auf der Straße, (flächendeckende LKWMaut), volle Ausnützung der Spielräume der Eurovignetten-RL