Antrag 2
an die 9. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Der Sozialstaat als Garant für die Demokratie
Antrag mehrheitlich angenommen: FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme ÖAAB-FCG: Zuweisung |
Nur eine Rechtsordnung, die auch ein gewisses Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit sichert, schafft die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der einzelnen Bürgerinnen und Bürger und vermeidet damit letztlich soziale Spannungen, die im schlimmsten Fall zu einem Bürgerkrieg führen und damit das staatliche System grundlegend erschüttern könnten.
Soziale Gerechtigkeit ist eine den expliziten Regelungen auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene vorausgelagerter Inhalt und Zweck der staatlichen Rechtsordnung. Die Wege zur Erreichung dieses Zieles liegen aber in einer Demokratie zu einem großen Ausmaß im Gestaltungsspielraum des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und damit beim Parlament. Der Verfassungsgerichtshof, der die Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann, betont daher immer wieder, dass es ihm nicht zustehe, seine eigenen Wertungen an Stelle jener des Gesetzgebers zu setzen.
Die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit ist aber kein verfassungsrechtliches Staatsziel der Republik Österreich. Es gibt in der Verfassung also keine Definition, wonach die österreichische Republik ein sozialer Rechtsstaat ist. In anderen Staaten der Erde gibt es demgegenüber derartige Bestimmungen in der Verfassung.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, ein Konzept zur Schaffung sozialer Rechtsstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung zu erarbeiten.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann Graz, den 9. November 2023
202311_AK_VV_AUGE_Antrag_2_Der_Sozialstaat_als_Garant_für_die_Demokratie