Antrag 2
an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Lufthunderter muss bleiben!
Antrag mehrheitlich angenommen. |
Das Immissionschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zum Schutz der Luftqualität in Österreich und setzt EU-Richtlinien um. Es zielt auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt, die Reduktion von Luftschadstoffen und die Sicherung bzw. Verbesserung der Luftqualität.
Es gibt bereits eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie neu mit Grenzwerten ab 2030. Der Feinstaub PM2,5 Jahresmittelwert soll von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt werden und ein Feinstaub PM10 Jahresmittelwert von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ werden. Selbst diese Werte liegen noch über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation.
Der Verkehrsclub Österreich bewertet eine Temporeduktion als eine besonders wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität. Tempo 100 statt 130 senkt NOX um knapp 40 % und Feinstaub (PM10) um 27 %. In der Steiermark brachte das bei Grenzwertüberschreitungen 2023 eine Reduktion der NOX-Emissionen um 9,5 %, Feinstaub um 10,6 % und CO₂ um 4,6 %. Trotz Fortschritten ist die Belastung mit Schadstoffen weiterhin gesundheitsschädlich hoch. Neben strengeren Abgasnormen und mehr Elektromobilität braucht es daher zusätzliche Schritte wie Tempolimits, Fahrverbote für stark emittierende Fahrzeuge und Nullemissionszonen – nach dem Vorbild von London oder den Niederlanden. Wichtig sind auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie sicherer Geh- und Radwege.
Es wird nicht die eine Lösung geben, die alle Probleme lösen wird. Es wird viele Einzelmaßnahmen bedürfen um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Eine Rücknahme einer Maßnahme die hilft ist dadurch doppelt negativ zu bewerten.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Landesregierung Steiermark auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte sichergestellt werden:
- Die Luftgüte der Steiermark muss weiter verbessert werden um Gesundheit und Umwelt zu erhalten. Daher gilt die sofortige Wiedereinführung des „Lufthunderters“ (100 km/h IG-L).
- Erarbeitung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes bzw. Umsetzung der Maßnahmen für eine sozial- und klimaverträgliche Mobilitätswende des Umweltbundesamtes um die Luftqualitätsrichtlinie mit neuen Grenzwerten ab 2030 umsetzen zu können.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann Graz, den 8. Mai 2025