Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 6

Antrag 6

An die Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Mitbestimmung für Betriebsräte im Universitätsrat!

Die umfangreichen Rechte der Mitwirkung und das Stimmrecht von Betriebsräten in Aufsichtsräten von Betrieben sind in § 110 ArbVG geregelt.

Analog dazu erfüllt der Universitätsrat die Aufgaben eines Aufsichtsrats an Universitäten. In den letzten Jahren hat der Universitätsrat im Zusammenwirken mit den beiden anderen universitären Leitungsorganen, Senat und Rektorat, zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Die Zusammensetzung des Universitätsrates ist derzeit jedoch nicht geeignet, die Interessensvertretung des Universitätspersonals adäquat zu gewährleisten. Daher ist es erforderlich, dass die Betriebsräte der Universitäten Vertreterinnen mit Sitz und Stimme in die Universitätsräte entsenden können. Nur so sind Kontrollfunktion, Interessensausgleich und Mitbestimmung für das Universitätspersonals möglich.

Vor allem Universitäten kommt eine besondere Vorbildfunktion in der Gesellschaft zu. Die weitergehende Stärkung der Betriebsräte durch das Stimmrecht im Universitätsrat und die damit verbundene weitergehende Demokratisierung der Universitäten wird daher auch die Universitäten und deren Reputation in der Gesellschaft weiter stärken.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, im Universitätsgesetz Sitz und Stimme für die Betriebsräte der Universitäten zu verankern.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, am 6. Mai 2021