Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 1

Antrag 1

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Nach Unterbrechung langer Krankenstände Krankengeld erhöht lassen!

Arbeitnehmer*innen sind im Normalfall auch im Langzeitkrankenstand finanziell weitgehend abgesichert, zum einen durch die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei Rückgang der Entgeltfortzahlung gleicht das Krankengeld maximal 60% davon aus.

Im Fall der Langzeitfolgen von COVID-19, auch Long-COVID oder Post-COVID-Syndrom genannt, kann es dazu kommen, dass durch die starken Schwankungen im Verlauf dieser Erkrankungen Arbeitnehmer*innen zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen und nach mehr als 13 Wochen feststellen müssen, dass ihre Leistungsfähigkeit doch nicht gegeben ist und sie erneut in den Krankenstand gehen müssen.

Die Unterbrechung des Krankenstands von mehr als 13 Wochen führt nach § 139 Abs. 3 ASVG dazu, dass kein Anspruch auf Krankengeld auf Basis der erhöhten Bemessungsgrundlage von 60 % gemäß § 141 Abs. 2 ASVG mehr besteht, andererseits aber in manchen Fällen auch, dass kein Recht auf Entgeltfortzahlung durch die*den Arbeitgeber*in besteht. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch in diesen Fällen auch erst wieder vom vierten Tag des Krankenstandes an (§138 Abs. 1 ASVG) und die Bemessungsgrundlage steigt gemäß §141 ASVG wieder gestaffelt.

Für die betroffenen Arbeitnehmer*innen bedeutet diese Lücke einen großen finanziellen Verlust. Um dies zu vermeiden, sollte unabhängig von der Dauer der Unterbrechung, weiterhin  Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn es sich um die Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung handelt und die Bemessungsgrundlage weiterhin erhöht bei 60% gleich bleiben.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Nationalrat auf, § 139 Abs. 3 ASVG abzuändern und die Frist von 13 Wochen zu streichen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

 

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                  Graz, den 05. Mai 2022

 

2205_01_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Unterbrechung_Krankenstaende

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