Vollversammlung November 2021 – Antrag 2

Antrag 02

an die 05. Vollversammlung vom 04.November 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Dieselprivileg abschaffen

Obwohl die Regierung die Abschaffung des Dieselprivilegs in ihrem Programm hinterlegt hat, ist es keinesfalls sicher, dass dieses Privileg in dieser Legislaturperiode bereinigt wird.

Im Zentrum steht die vergünstigte Versteuerung des Diesels gegenüber Benzin. Pro Liter werden so 8,5 Cent weniger Steuer eingehoben (siehe 83(1) Z.3 Mineralölsteuergesetz 1995). Durch den vergünstigten Diesel werden einige negative Entwicklungen angestoßen:

Bei Neuwagen wird verstärkt ein Dieselmotor gewählt. Dieser hat gegenüber dem Benzinmotor bei gleicher Leistung einen geringeren Verbrauch. Das spart mit dem Dieselprivileg bei den laufenden Kosten, und nach der halben Lebenszeit des Autos sind die erhöhten Kosten für einen Dieselmotor durch die Ersparnis kompensiert.

In den Nachbarländern wird der Diesel nicht vergünstigt und liegt um 20 bis 30 Cent über dem Niveau von Österreich. Dies provoziert den Tanktourismus, indem Frächter vorzugsweise in Osterreich tanken. Neben den Kosten für die CO2-Zertifikate bleiben die österreichischen Steuerzahler auch auf den Kosten der Straßenabnützung sitzen, die durch zusätzlichen, nicht notwendigen Verkehr verursacht wird.

Die ungleiche Belastung von Diesel und Benzin wird auch von der EU-Kommission laufend kritisiert.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, die geplante Abschaffung des Dieselprivilegs so schnell wie möglich zu realisieren.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 04. November 2021

AUGE_Antrag_02_2021-11-04_Dieselprivileg_abschaffen