Antrag 1
an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Produktivitäts-Bewertung –
Überwachung am Arbeitsplatz durch Software verhindern
Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele ArbeitnehmerInnen – um Ansteckungen zu verhindern – vermehrt im HomeOffice anstelle im Büro der Firma. Vorgesetzte haben dadurch weniger Möglichkeiten, die Arbeitsleistung der Beschäftigten zu überprüfen.
Mittlerweile bieten etliche Software-Firmen, darunter auch einige große Konzerne, Lösungen an, die Produktivität von MitarbeiterInnen zu erfassen, auch wenn sie sich im HomeOffice befinden. Microsoft beispielsweise bewirbt das in einer Handreichung: „Überwachen der Benutzerproduktivität mit Produktivitätsbewertung.“
Diese Produktivitätsbewertungs-Software erfasst das komplette Nutzungs- und Kommunikationsverhalten einzelner ArbeitnehmerInnen: darunter z.B. die Anzahl der geöffneten Dokumente, der verschickten Emails, die Anzahl der durchgeführten Chats, wie oft und wie lange MitarbeiterInnen in Meetings sind und sogar, welche Schlagworte in Emails verwendet werden. Diese erhobenen Daten können IT-Administratoren und Vorgesetzte einsehen.
Automatisierte Analyse-Tools errechnen für jede/n MitarbeiterIn daraus einen Produktivitäts-Score, der die Arbeitsleistung in Zahlen oder Prozenten anzeigt. Bei der Interpretation dieser Daten lassen sich Aussagen über Sozialverhalten, zeiteffizientes Verhalten, finanzielle Effekte im Zusammenhang mit einzelnen ArbeitnehmerInnen machen.
Der Einsatz und die Anwendung dieser Arbeitsplatz-Überwachungssoftware ist meist nicht in Einklang mit arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bringen; auch Datenschutzrichtlinien verbieten den Einsatz solcher Software, wenn nicht Betriebsrat oder MitarbeiterInnen zugestimmt haben.
Ein Betriebsrat hat die Einführung solcher Systeme entweder zu verhindern oder deren Einsatz genau zu regeln. Betriebsvereinbarungen sollen abgeschlossen werden. Darin muss geklärt werden, zu welchem Zweck Daten erfasst werden und welche Auswertungsmöglichkeiten im Betrieb erlaubt sind.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung, im speziellen das Arbeitsministerium auf, Schritte zu setzen, um die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken und einen Eingriff in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen durch Überwachungssoftware zu verhindern.
Es sollen speziell auf diese Thematik abgestimmte Schulungsangebote für Betriebsräte angeboten werden, um die Mitbestimmungs-, Datenschutz- und Gestaltungsmöglichkeiten zu verbessern. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll auf die Problematik der Arbeitsplatz-Überwachung hingewiesen werden.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann Graz, den 6.5.2021