Vollversammlung November 2021 – Antrag 1

Antrag 1

an die 05, Vollversammlung vom 04.November 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Diplomausbildungen an den
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sichern

Die Covid-19-Pandemie verschärft die Belastungen der in der Pflege Beschäftigten und hat dazu geführt, dass viele ihre Arbeit gekündigt haben. „Betten sperren“, „Pflegenotstand“,„Personalmangel in der Pflege“ sind inzwischen Teil der täglichen Medienberichte. Aber schon vor Corona haben die Beschäftigten in der Pflege oft am Limit oder jenseits davon gearbeitet oder haben den Beruf verlassen, weil sie durch Personalmangel nicht genug Zeit haben, um sozu pflegen, wie sie es in ihrer Ausbildung gelernt haben und es ihren Ansprüchen an ihre erhalten.

Damit sich die Situation bessert, braucht es jedenfalls bessere Arbeitsbedingungen,einen besseren Verdienst durch einen höheren Grundlohn und mehr Personal.

Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger außer Kraft. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Pflege muss ab 1. 1.2024 an Fachhochschulen absolviert werden. Ausbildungen an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.

Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen (jetzt Bundesminister für Soziales, Gesundheit,Pflege und Konsumentenschutz) hat gemäß § 117 Abs. 27 GuKG durch Verordnung im Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung) einen späteren Zeitpunkt des In- bzw. Außerkrafttretens zu bestimmen, sofern dies auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung – die spätestens bis zum 31.12.2023 zu erfolgen hat – gemäß Abs 21 erforderlich ist, insbesondere sofern die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege durch Fachhochschul-Bachelorstudiengänge noch nicht ausreichend und bedarfsdeckend sichergestellt ist.

Für die Steiermark hat sich schon gezeigt, dass die Bachelor-Ausbildung den Bedarf zumindest mittelfristig nicht deckt. Als eine Reaktion werden für 2022 und 2023 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an den Schulen des Landes eingerichtet (siehe Beitrag vom 5, 10. 2021 auf der Homepage Land Steiermark: „Um die immer größere Pflegepersonalanfrage besser abdecken zu können, hat das Land Steiermark nachhaltige Maßnahmen gesetzt. … Die jüngsten Maßnahmen betreffen100 zusätzliche Ausbildungsplätze und die Aufstockung der Pflegestiftung des Sozialresorts mit 350 neuen Plätzen.“)

Die Diplomlehrgänge in den Bundesländern müssen bestehen bleiben, um den Personalbedarf decken zu können und auch, um Nichtakademikerinnen und Nichtakademikern den Zugang zur gehobenen Pflege weiterhin zu ermöglichen.

Dies hat bisher viele Menschen zum Pflegeberuf geführt, und auf diese wichtige Ressource und Bereicherung sollte nicht verzichtet werden.

Um vorhandene Ausbildungsstrukturen zu erhalten, muss bereits jetzt eine Klarstellung stattfinden, dass die Diplomausbildung auch über das Jahr 2023 hinaus bestehen bleibt. Das Warten auf das Evaluierungsergebnis ist für alle Betroffenen nicht zumutbar.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um das Außerkrafttreten der Diplomausbildung gemäß § 117 (27) aufzuheben oder zur besseren Planbarkeit die Frist um fünf Jahre zu erstrecken.

Außerdem ist sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen wie Durchlässigkeit der Pflegeausbildungen, berufsbegleitende Angebote an den Fachhochschulen, Existenzsicherung im Rahmen der Erwachsenenbildung rechtzeitig geschaffen werden.


DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 04. November 2021

AUGE_Antrag_01_2021-11-04_Diplomausbildung_Gesundheits_Krankenpflege

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