Flüchtlinge sollen arbeiten dürfen

Derzeit können Flüchtlinge nur als Saisonniers in Tourismusbetrieben oder als Erntehelfer arbeiten, solange die Kontingentzahlen noch nicht ausgeschöpft sind.

Darüber hinaus dürfen sie als Selbstständige tätig werden, sofern sie dafür keinen Gewerbeschein benötigen: als Zeitungsausträger und Kolporteure oder als Prostituierte.

„So werden Menschen in die Illegalität getrieben, es ist hoch an der Zeit, dass Österreich einen menschenwürdigen Umgang mit AslywerberInnen findet“, erklärt AUGE-Sprecher Robert Müllner. „In Schweden dürfen AsylwerberInnen, bei denen das Verfahren voraussichtlich länger dauert, bereits nach vier Monaten arbeiten.“

Mittlerweile fordern eine ganze Reihe von Experten und Flüchtlingshilfsorganisationen, dass für AsylwerberInnen der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geöffnet wird. Die Forderung der AK Salzburg gehen aber noch weiter: Jugendliche AsylwerberInnen sollen die Möglichkeit auf eine Lehrstelle – auch außerhalb von so genannten Mangelberufen – haben. Und AsylwerberInnen sollen generell Zugang zu Arbeitsmarkförderungen erhalten.

 

 

 

 

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