Wir in der AK

Bild: Wiener AUGE/UG-Arbeiterkammerrät*innen bei einer Tagung des Arbeitnehmer*innenparlaments (AK-Vollversammlung).

Die Arbeiterkammer (kurz: AK) – eigentliche die Länder-Arbeiterkammern und die Bundesarbeitskammer – ist die gesetzliche Interessensvertretung der 3,7 Mio. Arbeitnehmer*innen in Österreich. Sie ist eine starke Stimme für Arbeitnehmer*innenrechte und soziale Gerechtigkeit. Neben einem vielfältigen Serviceangebot (Arbeitsrechtsberatung, Steuerberatung, Konsument*innenschutz, Bildungsangebote …) bietet die AK auch die Rechtsvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten an. Zusätzlich beschickt die AK Sozialversicherungs- und Sozialpartnergremien und stellt dort gemeinsam mit den Gewerkschafter*innen die Arbeitnehmer*innenkurie.

Mehr als nur Service

Die AK ist allerdings auch politische Interessensvertretung. Sie begutachtet Gesetzesentwürfe, analysiert Regierungsvorhaben, leistet wertvolle Grundlagenarbeit, die in Gewerkschaften und politische Parteien hineinwirkt und vertritt gemeinsam mit den Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber Regierung, Unternehmen und Sozialpartner.

Arbeiterkammerwahlen

Die AK ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Pflichtmitgliedschaft. Sie agiert in Selbstverwaltung – d.h. die Mitglieder selbst wählen die Gremien der AK – die „AK-Vollversammlungen“, so etwas wie die Arbeitnehmer*innenparlamente – und ihre politische Zusammensetzung. Arbeiterkammerwahlen finden alle fünf Jahre statt. Gewählt werden die Arbeitnehmer*innenparlamente der Länderkammern, die dann die Bundesarbeitskammer beschicken. Die Mandatar*innen in den AK-Vollversammlungen heißen AK-Rät*innen. Viele von ihnen sind aktive GewerkschafterInnen und BetriebsrätInnen.

AUGE/UG in der AK

Die AUGE/UG und ihr angeschlossene Gruppierungen (Grüne in der AK Tirol-UG, GEMEINSAM-UG in der AK Vorarlberg und die Grünen und Unabhängigen Gewerkschafter*innen-GRÜNE/UG in der AK Kärnten) sind in allen Länderarbeiterkammern und in der Bundesarbeitskammer vertreten. In der AUGE/UG sind grün-alternative, linke und unabhängige GewerkschafterInnen organisiert. Die AUGE/UG ist die viertstärkste Kraft in der AK und erzielte bei den letzten AK-Wahlen 6 % der Stimmen und 47 Mandate.

Die politische Linie der AK – also was sie von Regierung und Gesetzgeber fordert – wird in der AK-Vollversammlung mit Mehrheit beschlossen. Die Fraktionen bringen Anträge in die AK-Vollversammlungen zu unterschiedlichsten, arbeitnehmer*innenrelevanten Themen ein – von Arbeitsrecht über Sozialpolitik bis hin zu Steuer- und EU-Politik – die, wenn sie angenommen werden, in die politische Positionierung bzw. in den Forderungskatalog der AK übernommen wird. So kann auch die AUGE/UG immer wieder die politische Linie der AK beeinflussen. Was auch in vielen Fällen bereits gelungen ist.

Hier geht es zu Aktivitäten und  Initiativen – also zu den eingebrachten Anträgen und Resolutionen – der AUGE/UG in den einzelnen Arbeiterkammern und in der Bundesarbeitskammer.

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