keine Beschäftigung unter Qualifikation im Pflegebereich!

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) 2016 bringt massive Einschnitte in die bisher gängige Praxis des Gesundheitswesens. Es wird eine neue Berufsgruppe mit 2jähriger Ausbildung geschaffen, und alle darin angeführten Berufe (Pflegeassistent, Pflegefachassistent, diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen) erhalten zusätzliche Kompetenzen. Wie sich das in Dienstposten nieder schlägt, wieviel Anteil an Pflegemaßnahmen in Zukunft durch 3jährig- Ausgebildete geleistet wird, wieviel durch 2jährig- und 1jährig- Ausgebildete steht noch nicht fest.

Bisher war das System hoher Qualität verpflichtet. Menschen in diversen Gesundheitseinrichtungen wurden größtenteils durch 3jährig ausgebildetes Fachpersonal betreut. Dies wirkte sich positiv auf die Qualität des Gesundheitssystems aus. Um diese hohe Qualität zu gewährleisten muss mit dem neuen GuKG sorgsam umgegangen werden. Eine Umschichtung der Tätigkeiten, von Diplomierten Fachkräften zu weniger ausgebildeten Assistenz oder Fachassistenzkräften ist zu erwarten.

Eine Beschäftigung der Fachkräfte unter ihrer Qualifikation muss verhindert werden. Dazu könnte die neue Registrierung der Gesundheitsberufe helfen.

Antrag: Die Vollversammlung der AK NÖ fordert daher: – „Länderkammern und/oder die BAK mögen bei Umsetzung der Registrierung der Gesundheitsberufe ein Monitoring-System aufbauen, um im Pflegebereich Fälle von Beschäftigung unter Qualifikation herauszufiltern; die Ergebnisse unterliegen der Zielbindung, großflächige Anstellung von Pflegekräften unter ihrem Ausbildungsniveau zu verhindern. Bestätigt sich der Verdacht, dass v.a. an Krankenpflegeschulen ausgebildete DGKPs in erheblichem Ausmaß unter ihrer Qualifikation eingesetzt werden, wären rasch wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Erforderlichenfalls soll das Monitoring durch eine Änderung des Datenschutzgesetzes abgesichert werden.“

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