Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

Entwicklung der Lehre für AsylwerberInnen

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“

Abschiebungen – Festnahmen direkt im Lehrbetrieb

In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).

Lehre für AsylwerberInnen – klassische win-win-Situation

Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der vorherige Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne. Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren.

Fremdenrechtsnovelle 

In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.

Vorbild 3plus2-Modell

Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was einerseits einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen können, und somit der Armut vorbeugen, zum Aufbau von Wirtschaftsleistung im Herkunftsland helfen und somit Fluchtursachen entgegenwirken.

Die Betroffenen Lehrlinge benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht daher um Unterstützung für folgenden

Antrag:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen kann.

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