Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) 2016 bringt massive Einschnitte in die bisher gängige Praxis des Gesundheitswesens. Es wird eine neue Berufsgruppe mit 2jähriger Ausbildung geschaffen, und alle darin angeführten Berufe (Pflegeassistent, Pflegefachassistent, diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen) erhalten zusätzliche Kompetenzen. Wie sich das in Dienstposten nieder schlägt, wieviel Anteil an Pflegemaßnahmen in Zukunft durch 3jährig- Ausgebildete geleistet wird, wieviel durch 2jährig- und 1jährig- Ausgebildete steht noch nicht fest. Bisher war das System hoher Qualität verpflichtet. Menschen in diversen Gesundheitseinrichtungen wurden größtenteils durch 3jährig ausgebildetes Fachpersonal betreut. Dies wirkte sich positiv auf die Qualität des Gesundheitssystems aus. Um diese hohe Qualität zu gewährleisten muss mit dem neuen GuKG sorgsam umgegangen werden. Jede Änderungen sollen vorher im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Qualität in der Gesundheitsversorgung, aber auch auf die Anforderungen und die Qualität der Arbeitsplätze geprüft werden. Änderungen sollen nur nach Erstellung eines modernen Personalschlüssels mit einem transparenten und nachvollziehbaren Qualifikationsmix durchgeführt werden, bis dahin soll, mit Bedacht auf die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung und auch auf die Arbeitsplatz-Sicherheit der DGKP, die dieses System bisher maßgeblich getragen haben, dass jetzige System beibehalten werden.
Antrag: Die Vollversammlung der AK NÖ fordert daher den Bund auf: – im Pflegefondsgesetz des Bundes sollen die an Länder und Gemeinden ausgeschütteten Finanzmittel zumindest teilweise an einen „besseren“ Personalschlüssel mit einem höheren Anteil an DGKPs gebunden sein, d.h. wenn zu wenig oder unterqualifiziertes Personal vorgesehen wird, wird weniger Geld zur Verfügung gestellt; denkbar ist auch eine Zweckwidmung eines Teils der Finanzmittel für Personal; u.U. muss dazu die bestehende Art. 15a-Vereinbarung neu verhandelt werden.