Anträge AUGE/UG Salzburg 11. AK-Vollversammlung am 29.5.2018

Folgende Anträge wurden bei der AK-Vollversammlung am 29.5.2018 von uns eingebracht:

  1. Beibehaltung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme mit geändertem Antragstext¹

  2. Direktvergabemöglichkeit durch die Vergaberechtsnovelle nutzen
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme

  3. Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Gemeinsame Behandlung mit Antrag Nr. 12 (FSG) und Nr.37 (ÖAAB&FCG) und Änderung im Antragstext²

  4. Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme

  5. Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme mit geändertem Antragstext.³

  6. Pflegenotsstand und Pflegepersonal in Not
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung an den sozialpolitischen Ausschuss

  7. Presse -Vertriebsförderung an Qualitätskriterien binden
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung an den wirtschaftspolitischen Ausschuss

  8. Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Gemeinsame Behandlung mit Antrag Nr.4 (FSG), Nr.27 (FA) und Nr.35 (ÖAAB&FCG) mit Änderung im Antragstext4

  9. Solidarität mit ORF-MitarbeiterInnen! Schluss mit der „Angstmache“ – Für einen starken und unabhängigen öffentlichen Rundfunk!
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Gemeinsame Behandlung mit Antrag Nr.5 (FSG) und Änderung im Antragstext5

  10. Sicherheitspaket: Totale Videoüberwachung für Alle?
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme

 

¹ „Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die Bundesregierung auf, die Beibehaltung der Mittel in jetziger Höhe für die Überbetriebliche Lehrausbildung auch weiterhin zu gewährleisten und die Ausbildungsbeihilfe für über 18-Jährige nicht zu kürzen.“

² „Die 11. Vollversammlung der 14. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, sowie die Salzburger Landesregierung auf, folgende Punkte in der Struktur des AMS sowie bei der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen:
• Die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Sozialpartner in der Arbeitsmarktpolitik müssen erhalten bleiben
• Erhöhung der Nettoersatzrate von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zumindest auf europäisches Durchschnittsniveau sowie Verlängerung des Bezuges von Arbeitslosengeld
• Erhalt der Versicherungsleistung Notstandshilfe ohne Partnereinkommensanrechnung, ohne Vermögensverwertung und mit Anrechnung von Pensionsversicherungszeiten
• Rechtsanspruch auf eine 2. Ausbildungschance für alle und Einführung eines allgemeinen Qualifizierungsgeldes
• Ausbau jener Arbeitsmarktinstrumente, die eine individuelle Unterstützung und längerfristige Begleitung der Arbeitsuchenden ermöglichen
• Verbesserungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung anstatt Verschlechterungen und Kürzungen bzw. Deckelungen.“

³ Die Forderung nach rechtlicher Unterstützung in Einzelfällen wird gestrichen, da sich diese nicht an die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz richtet und die intendierte Unterstützung durch den allgemeinen Rechtsschutz der Arbeiterkammer gewährleistet wird.

4 „Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, von den vorgesehenen Einschnitten bei der AUVA Abstand zu nehmen und die Leistungsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen sowie diese gemäß den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt im Interesse und Sinne der Versicherten weiter zu entwickeln. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sind weiters dazu aufgerufen, die regionale Selbstverwaltung der Versicherungsträger zu stärken und eine flächendeckende und qualitativ-hochwertige Versicherung und Versorgung der Beschäftigten – ohne Kosten auf diese abzuwälzen – zu gewährleisten.“

5 „Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert
– die Bundesregierung auf, ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Beibehaltung von gesetzlichen Rundfunk-Gebühren zur Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit und des Informationsauftrags des ORF abzugeben und sich solidarisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ORF zu zeigen,
– den Nationalrat auf, ein neues ORF-Gesetz, das die wirtschaftliche Grundlage des ORF sichert und dessen Unabhängigkeit gewährleistet, mit folgenden Grundsätzen vorzulegen:

  • Wahrung der Pressefreiheit und Stärkung der Rechte insbesondere der Redakteurinnen und Redakteure im ORF. JournalistInnen, RedakteurInnen und KorrespondentInnen müssen ihre Arbeit frei von existenziellen Ängsten und parteipolitischem Druck verrichten können.
  • Neuordnung des Stiftungsrats (= Aufsichtsrat) analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen: Ein Drittel der Mitglieder sollten Belegschaftsvertreter sein. Die Entsendung der Eigentümervertreter muss öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden.“
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