AK-Wahlen 2019 in der Steiermark: Sichere Dein Wahlrecht!

In der Steiermark sind vom 28.3. bis 10.4.2019 Arbeiterkammer Wahlen.

Wozu überhaupt wählen? Ein neues Arbeitnehmerparlament wird gewählt. Was aber ist eine Arbeiterkammer genau und wie funktioniert sie? Welche Aufgaben hat sie zu erfüllen und welche Leistungen bietet sie an? Die Bezirkstour der AK Steiermark beantwortet all diese Fragen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen ArbeitnehmerInnen – unabhängig von ihrer StaatsbürgerInnenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Stichtag für die Steiermark war der 19.12.2018. Genauere Informationen findest Du auf unserer Website zur AK-Wahl 2019.

Wie Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte u.a. zu ihrem AK-Wahlrecht kommen

Achtung! Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als WählerInnen erfasst, sondern müssen sich eigens in die WählerInnenliste aufnehmen lassen. Wie das geht?

Damit Du z.B. als geringfügig beschäftigter Student oder als Arbeitnehmerin in Bildungskarenz an der AK-Wahl teilnehmen darfst, musst Du Dich rechtzeitig als WählerIn registrieren lassen.

  • Du bekommst von der AK ein Schreiben, wie Du Dich als WählerIn erfassen lassen kannst. Außerdem kannst Du Dich auf den entsprechenden AK-Homepages informieren.
  • Innerhalb der vorgegebenen Frist muss Dein Antrag auf Aufnahme in das WählerInnen-Verzeichnis bei der AK eingelangt sein (schriftlich oder über die jeweilige Homepage deiner Länder AK)
  • Das AK-Wahlbüro entscheidet vorläufig über die Aufnahme in die WählerInnenliste
    Während der Auflage der WählerInnenliste kannst Du schriftlich gegen die Nichtaufnahme Einspruch erheben
  • Die Hauptwahlkommission entscheidet endgültig und informiert Dich davon

Alle Wahlberechtigten, deren Wohnadresse die Arbeiterkammer kennt, werden schriftlich über die AK-Wahlen verständigt. Wenn Du entsprechende Post bekommst, dann ist alles in Ordnung.

Da die Erstellung der WählerInnenliste kompliziert ist, können Fehler passieren. Daher ist es wichtig, dass Du Dich davon überzeugst, dass Du nicht irrtümlich übersehen wurdest. Sicherheitshalber solltest Du zeitgerecht Einsicht in die WählerInnenliste nehmen und erforderlichenfalls Einspruch erheben und Dich hineinreklamieren.

Hier der Link zur Einsicht in die WählerInnenliste Steiermark. Aber Vorsicht: Die Einspruchsfrist ist sehr kurz, pass bitte auf, dass Du sie nicht übersiehst!

In diesem Sinne: AUGEn auf! Der nächste Brief von der AK könnte schon Dein Wahlrecht sein! Weitere Infos rund ums Wahlrecht gibt’s hier.

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