AUGE-Steiermark-Landesversammlung am 07. April 2021

Tagesordnung Landesversammlung

AUGE/UG Stmk
07. April 2021 / 17:30 Uhr / Online

Der Vorstand der AUGE Steiermark lädt ein zur AUGE-Steiermark-Landesversammlung 2021.

Wegen Corona-Regelungen und Beschränkungen physischer Treffen findet die Landesversammlung online statt, am 07. April 2021 ab 17:30 Uhr.

Die Teilnehmer*innen melden sich an der Landesversammlung bitte per Email an: stmk@auge.or.at

Die Teilnehmer*innen erhalten den Zugang zur virtuellen Landesversammlung per Email.

Alle Wahlen werden mit Online Verfahren, bzw. telefonisch durchgeführt. Wir bitten darum, auch telefonisch während der Landesversammlung erreichbar zu sein.

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beschluss des Antrags zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung
    a. Beschluss des Antrags
    b. Beschluss des Antrages, siehe unten
  3. Inhaltlicher Rechenschaftsbericht Mai 2019 bis März 2021
  4. Finanzieller Rechenschaftsbericht 2019 und 2020
  5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Berichtes der Landeskontrollgruppe
  6. Entlastung der Mitglieder des Landesvorstandes
  7. Wahl des Landesvorstands
    a. Wahl LandesvorsitzendeR
    b. Wahl LandesvorsitzendeR Stellevertreter*in
    c. Wahl Finanzreferent*in
    d. Wahl FinanzreferentIn Stellevertreter*in
    e. Wahl Landeskontrollgruppe
  8. Deligierte für Gremien
    a. Bestätigung Delegierte für Gremien auf Bundesebene
    b. Bestätigung Delegierte für Landes-UG-Gremien
    c. Bestätigung Delegierte für Landesgewerkschaftsgremien
  9. Allfälliges

Antrag zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung:

Basis der Landesversammlung sind die Statuten der AUGE, die Geschäftsordnung der AUGE und die Verordnung des Justizministeriums BGBl II Nr 140/2020 idF BGBl II Nr 616/2020.

Motivation: Da in den oben genannten Dokumenten nicht alle Details für eine virtuelle Abstimmung enthalten sind, muss der exakte Ablauf, der von der Geschäftsordnung als „virtuelle Versammlung“ abweicht, beschlossen werden.

Ablauf:
• Alle Teilnehmer*innen an der Versammlung müssen erfasst und ihre Stimmberechtigung bestätigt sein.
• Die Stimmabgabe erfolgt personalisiert per Chat oder per Aufruf des Namens.
• Es müssen zwei Wahlvorstände gewählt werden, die anhand der Teilnehmer*innen-Liste die personalisierte Stimmabgabe entgegennehmen und das Endresultat verkünden.

Print Friendly, PDF & Email