Antrag 1 /2010: Gegenprogramm zu Massensteuern und Sparprogrammen

Antrag 1 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.

Antrag angenommen:
FSG – JA
ÖAAB und FA – NEIN

Vor wenigen Tagen starteten folgende Organisationen die Kampagne:
„Überfluss besteuern, in die Zukunft investieren“

• Attac Österreich • Die Armutskonferenz • GLOBAL 2000 • Greenpeace
• Katholische ArbeitnehmerInnen Bewegung Österreich • SOS Mitmensch
• PRO-GE, die Produktionsgewerkschaft • VIDA, die Lebensgewerkschaft
Die Kampagne im Einzelnen:
Überfluss besteuern
Gegenwärtig verfügt eine Minderheit über Geld und Vermögen im Überfluss. Zugleich haben immer mehr Menschen zu wenig für ein gutes Leben. Es braucht eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen. Wir fordern:

Diese Steuern müssen so gestaltet sein, dass im Wesentlichen die reichsten zehn Prozent ihren Betrag zur Krisenbewältigung leisten. Damit könnte
• das Budget saniert und Schulden abgebaut werden
• dringend nötige Zukunftsinvestitionen getätigt werden
• Massensteuern und Kürzungen von Sozialleistungen verhindert werden.
Die Punkte im Einzelnen:
1. (Wieder-)Einführung einer Vermögenssteuer: 3,5 Mrd. Euro
Das Gesamtvermögen aus Finanz-, Immobilien- und Unternehmensvermögen sollte einer Vermögenssteuer unterzogen werden. Die obersten zehn Prozent der ÖsterreicherInnen besitzen je nach Rechnung zwischen 57 und 70 Prozent des Gesamtvermögens von 1.200 Mrd. Euro (s. Informationen zu den einzelnen Vermögenskategorien unten). Diese Gruppe soll durch einen ansteigenden Steuersatz auch einen entsprechend höheren Beitrag leisten. Nachdem beispielsweise das durchschnittliche Geldvermögen der Bevölkerung rund 55.000 Euro/Person beträgt (Besitz? Schulden), kann der Steuerfreibetrag gering sein und würde trotzdem 90% der Bevölkerung NICHT treffen.
Bereits bestehende Modelle gehen von einem Aufkommen von ca. 3,5 Mrd. Euro. aus. Wir vermuten, dass das Aufkommen weit höher sein kann, da die Vermögenswerte immer noch nicht verlässlich erfasst werden. Bei einer vereinfachten Hochrechnung der vorhandenen Werte wären das bei einer durchschnittlichen Besteuerung von 1% rund 6 Mrd. Euro.
Informationen zum Geldvermögen
Das Finanzvermögen der privaten Haushalte betrug nach OeNB-Angaben in Österreich Ende 2009 440 Mrd. Euro, abzüglich der Kredite 294 Mrd. Euro (Nettovermögen). Die oberen zehn Prozent der Haushalte besitzen 54% Prozent dieser Geldvermögen – sie könnten den Großteil der Steuerlast tragen.
Informationen zum Immobilienvermögen
Das Immobilienvermögen beträgt in Österreich laut Nationalbank 880 Mrd. Euro.[5] Die obersten 10 Prozent besitzen mehr als 60% davon ? sie würden den Großteil der Steuerlast tragen. 40% der Bevölkerung besitzen gar keine Immobilie![6] Beim Immobilienvermögen haben die Reichsten den Großteil ihres Immobilienbesitzes in Nebenimmobilien, die obersten 10% besitzen 330 Mrd. Euro in Nebenimmobilien und „nur“ 120 Mrd. Euro am Hauptwohnsitz.
Wichtig ist die Umstellung der Bewertung von Immobilienvermögen auf Basis von Einheits-werten auf die tatsächlichen Marktwerte. Es hat sich gezeigt, dass mit Hilfe von Einheitswerten die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht abgebildet werden konnten. Die regelmäßige Feststellung der Einheitswerte ist nicht erfolgt, die Einheitswerte wurden lediglich in den letzten 40 Jahren pauschal angepasst.

Informationen zum Unternehmensvermögen
Auch bei der Mitberücksichtigung des Betriebsvermögens wäre nur eine kleine Gruppe betroffen, beispielsweise besitzen nur 3% der Haushalte Anteile an GmbHs, deren Gesamtwert 18,6 Mrd. Euro ausmacht. Innerhalb dieser Gruppe ist der Besitz stark auf eine kleine Personengruppe konzentriert (10% der AnteilhaberInnen besitzen 92%)

Bei der ehrgeizigeren Variante (1% auf das Gesamtvermögen) könnte im Gegenzug die Grundsteuer abgeschafft werden (- 0,6 Mrd. Euro). Das Mehraufkommen betrüge dann 6,4 Mrd. Euro.

2. Progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer: 1,2 Mrd. Euro
Die Mehrheit der Menschen in Österreich hat noch nie geerbt. Es wäre deshalb unfair und würde zur wachsenden Ungleichheit beitragen, wenn Großerben und Großerbinnen keine Steuer auf ihre Erbschaften zahlen müssten. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll daher wieder eingeführt werden. Kleine Erbschaften sollen auch weiterhin steuerfrei bleiben, je größer die Erbschaft ist, desto größer soll auch der Steuersatz sein. Beispielsweise wird bei einem Freibetrag von 100.000 Euro und einem geringen Steuersatz von 3% nach Berechnungen von Stephan Schulmeister ein Aufkommen von 1,2 Mrd. Euro erzielt.

3. Streichung der Steuerprivilegien eigennütziger Privatstiftungen: 0,8 Mrd. Euro Privatstiftungen genießen diverse Steuerbegünstigungen: Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden sind steuerfrei; ermäßigter Zwischensteuersatz von 12,5% bei Erträgen aus Bankguthaben, Forderungswertpapieren und Investmentfonds; de facto Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen. Bei der Besteuerung von Zuwendungen an die Begünstigten wird die allfällig abgeführte Zwischensteuer auf die KESt angerechnet; Ausschüttungen von der Vermögenssubstanz sind unter bestimmten Umständen steuerfrei.
Die Stiftungen haben nicht dazu geführt, dass ausländische Gelder nach Österreich kommen, sondern dass Österreichs wohlhabende Familien ihr Vermögen dort steuerschonend vermehren können. Es wurden auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern lediglich vorhandene Arbeitsplätze in Stiftungen eingebracht. Diese wären nicht gefährdet, wenn Stiftungen höher besteuert werden. Daher sollten alle Steuerprivilegien von Stiftungen abgeschafft werden. Zumindest eine Anpassung an den normalen Kapitalertragssteuersatz muss das Ziel sein. Eine Anhebung auf 50% wäre aber durchaus denkbar und gerechtfertigt.
Aufkommenssumme bei Streichung der Steuerprivilegien bei Privatstiftungen rund 0,8 Mrd. Euro.

4. Abschaffung von Steuerprivilegien bei Kapitaleinkommen: 1,4 Mrd. Euro
Der Zuwachs von Vermögen ist derzeit in Österreich nicht bzw. nur sehr geringe besteuert. D.h. wenn sich eine Immobilie oder eine Aktie in ihrem Wert verändert, dann wird das nicht besteuert. Auch von dieser Regelung profitiert einen kleine Gruppe sehr stark.
Steuerbegünstigungen für Kapitaleinkommen sollten generell beseitigt werden, zum Beispiel die Spekulationsfrist bei Aktienkursgewinnen, der Wiederveräußerungsgewinn beim Grundstückan- und verkauf, Fondserträge oder die Kursgewinne Privater.
Die Kursgewinne Privater aus dem Handel mit Wertpapieren werden bei der Steuererklärung laut Steuerberater Karl Bruckner zu rund 90 Prozent vergessen und nicht versteuert.
Der Kursgewinn beim Verkauf von Wertpapieren soll zu einem progressiven Steuersatz besteuert werden. Die einjährige Spekulationsfrist muss aufgehoben werden. Spekulationsgewinne, die durch Wertsteigerung bei Immobilien entstehen, werden derzeit nicht besteuert. Das Problem entsteht vor allem auch bei geplanten Grundstücksumwidmungen durch die öffentliche Hand auf. Immobilien dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung gehalten werden, sondern müssen zur Nutzung (Wohnen, wichtige öffentliche Zwecke?) kostengünstig zur Verfügung gestellt werden können. Spekulationen treiben die Preise künstlich in die Höhe.
Summe bei Streichung der Steuerprivilegien bei Kapitaleinkommen nach vorsichtigen Schätzungen: 1,4 Mrd. Euro.

5. Abschaffung von Steuerprivilegien bei Kapitalgesellschaften: 1 Mrd. Euro
– Die Aufhebung der ungerechten Gruppenbesteuerung (Firmen mit Sitz in Österreich dürfen die Verluste ihrer ausländischen Töchter mit den Gewinnen in Österreich verrechnen; nicht jedoch müssen sie die Gewinne ihrer Auslandstöchter in Österreich versteuern!). Unterschiedliche Schätzungen bewegen sich zwischen 170 und 700 Mio. Euro, sie wird in den kommenden Jahren schlagend wegen stark steigender Verluste in Osteuropa.
– Die Absetzbarkeit von Finanzierungszinsen bei Unternehmens(beteiligungs)käufen muss eingeschränkt werden. Die Absetzbarkeit von Firmenkäufen (Firmenwertabschreibung) sollte ebenfalls eingeschränkt werden.
Summe bei Streichung der Steuerprivilegien bei Kapitalgesellschaften nach vorsichtigen Schätzungen: 1 Mrd. Euro.

6. Einführung von Ökosteuern, die der Umwelt nützen: 2,5 Mrd Euro
Es ist erwiesen, dass die Industrie, E-Wirtschaft und die wohlhabenden Bevölkerungsteile überproportional zu den Treibhausgas-Emissionen beitragen. Ein Lenkungseffekt durch Ökosteuern muss also diese Gruppen und Gesellschaftsschichten erfassen. Für die Schäden des Klimawandels zahlen momentan nicht die Hauptverursacher ihren angemessenen Beitrag zum Wiederaufbau und zur Entschädigung der Klimawandelopfer, sondern die Opfer selbst, sei es direkt oder indirekt über das Bezahlen von Versicherungsprämien. Denn nur die Haushalte zahlen über Energiesteuern, Erdgasabgabe, Stromsteuer und Ökostromaufschläge einen Teil der Schäden und der Anpassungskosten an den Klimawandel. Durch eine umfassende aufkommensneutrale CO2-Steuer würden alle Verursachergruppen vom Verkehr über die Haushalte bis hin zu Industrie und E-Wirtschaft erfasst. Dann würden die CO2-Emittenten je nach Schadstoffausstoß ihren finanziellen Beitrag leisten, aus dem dann die Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen sowie die Anpassungskosten und die Entschädigung für die Opfer des Klimawandels beglichen werden können. Dabei sollten alle fossilen Energieträger nach ihrem CO2-Ausstoß erfasst werden.
In Österreich könnten in den kommenden Jahren 2,5 Mrd. Euro jährlich an zusätzlichen Budgetmitteln geschaffen werden. Durch den Lenkungseffekt der Steuer würde es in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Verkehr zu einer Absenkung der CO2-Emissionen auf die Hälfte kommen.
Die Entlastung von unteren Einkommensschichten im Ausmaß der Belastung durch Öko-Steuern kann u.a. durch Transferleistungen und durch Investitionen in energiesparende Maßnahmen, wie thermische Isolierung, Gerätetausch etc. erfolgen. Für manche Personen und Gruppen müsste diese Kosten zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand getragen werden, da sich von Armut betroffene Personen etwa auch mit einem „100 Euro Scheck“ den A++ Kühlschrank nicht leisten können.

7. Wirksame Bankenabgabe und Einbeziehung der Aktionäre: 1,3 Mrd. Euro
Die Bankenabgabe sollte so ähnlich gestaltet werden wie die frühere Sonderabgabe von Banken. Diese wurde 1993 aufgehoben. Wichtig ist, dass diese Abgabe nicht als Fondslösung konzipiert ist wie sie derzeit international an Gestalt anzunehmen scheint. Das wäre dann lediglich eine Versicherung für Banken um letztendlich deren eingesetztes Kapital bzw. das der AktionärInnen abzusichern.
Eine Bankenabgabe auf die Bilanzsumme minus Eigenkapital minus Spareinlagen würde bei einem Steuersatz von 0,15% auf Banken, Versicherungen und Fonds 1,3 Mrd. Euro einspielen.

8. Finanztransaktionssteuer EU- oder österreichweit: 1,7 Mrd. Euro
Wir fordern die EU-weite Einführung einer Finanztransaktionssteuer, solange es keine globale Lösung gibt und eine Österreich-weite Einführung, solange es keine EU-weite Einigung gibt. 83% der reichsten 10% der Bevölkerung sind an der Börse aktiv. Große Finanzinstitutionen verdienen Unsummen mit Wetten auf den Finanzmärkten. Das prominenteste Beispiel ist Goldman Sachs.
Das Verschieben von hohen Summen in kurzer Zeit und damit einhergehende Verunsicherung/Manipulation der Aktienmärkte muss durch eine Steuer weniger attraktiv gemacht werden. Eine Einführung in Österreich ist möglich und auch sinnvoll, der Lenkungseffekt ist allerdings v.a. bei einer EU-weiten Steuer bestmöglich gegeben.

Nach den Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts wäre das Aufkommen in Österreich 1,7 Mrd. Euro, EU-weit bei einem Steuersatz von 0,1% von 320 Mrd. US-Dollar pro Jahr.
Das IHS errechnet ein EU-weites Steueraufkommen bei einem Steuersatz von 0,1% von 270 Mrd. Euro pro Jahr.[15]
Weitere Informationen unter: www.wege-aus-der-krise.at

A N T R A G

Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte unterstützt diese Kampagne und trägt zur Verbreitung bei.

Eisenstadt, 10. Mai 2010