Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt

Sowohl die Wahlprogramme der FPÖ als auch der ÖVP äußern sich explizit zu Arbeitsmarktpolitik allgemein als auch zu der Verwendung der Fördermittel des Arbeitsmarktservices (AMS) im Besonderen. Sowohl die Wahlprogramme der FPÖ als auch der ÖVP äußern sich explizit zu Arbeitsmarktpolitik allgemein als auch zu der Verwendung der Fördermittel des Arbeitsmarktservices (AMS) im Besonderen. 
So fordert z.B. die Freiheitliche Partei (auf Blatt Nr. 15 ihres nicht mit Seitenzahlen versehenen Wahlprogramms) eine „Verwendung des AMS-Budgets vorrangig für die Weiterqualifizierung österreichischer Arbeitsloser durch sinnvolle und gezielte Schulungsmaßnahmen“. 
Dies widerspricht allerdings dem gesetzlichen Auftrag des AMS laut AMS-Gesetz: §31 (7) „Bei der Maßnahmenplanung hat das Arbeitsmarktservice darauf zu achten, dass für Personengruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind, geeignete Unterstützungsleistungen angeboten werden.“ Weiters widerspricht diese Differenzierung zwischen “österreichischen Arbeitslosen” und nicht-österreichischen Arbeitslosen gesetzlichen Regelungen wie z.B. dem Gleichbehandlungsgesetz in Österreich. §16 (1) des Gleichbehandlungsgesetzes besagt, dass keine Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt diskriminiert werden darf. Dies gilt auch für “alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung”- so auch für das AMS. 
Weiters spricht die ÖVP im Wahlprogramm der Liste Kurz auf den Seiten 70 und 71 des Programmbandes „Neue Gerechtigkeit & Verantwortung“ zum Arbeitsmarktservice von einer Reform des AMS. Ziel dieser Reform soll eine neue Zielorientierung der Steuerung des AMS sein: „Die Ziele müssen so gesetzt sein, dass sie nur erreicht werden können, wenn es auch tatsächlich zu einer Senkung der Arbeitslosenquote kommt“ (S. 71). Stilistisch besonders betont ist auch die empfohlene „Maßnahme“: „Bessere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele.“ (ebd.) Inwiefern die arbeitsmarktpolitischen Ziele und das AMS reformiert werden sollen, lässt die ÖVP dabei offen.
Deutlich wird allerdings, dass die Steuerungslogik, die das AMS bis jetzt verfolgt, nach Meinung der FPÖ und ÖVP verändert werden soll. Die Zieldefinitionen des AMS sind jedoch genau dazu da, die Arbeitslosigkeit – vor allem von besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen – zu senken und Leute mit fehlenden Qualifikationen höher zu qualifizieren. Darunter fallen vor allem die Zieldefinition zur Frauenförderung (50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung) und die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Arbeitslosenquote 2016 von Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation: 15,4%; Arbeitslosenquote von Personen ohne Migrationshintergrund: 7,0%)3. 

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ spricht sich klar für die zielgruppenspezifischen Förderungen von Personen aus, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dazu zählen:

  • die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels der Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung zur Ermöglichung einer geschlechtergerechten Verteilung der Fördermittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen.
  • Die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als Personen ohne Migrationshintergrund
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