Einstimmigkeit bei 9. AK-Vollversammlung für die Beschäftigten

Einigkeit im Salzburger Arbeiterkammerparlament

„Ja zur AK – Nein zu Sozialabbau und Arbeitnehmerrechte-klau“

Heute [Anm. 9.11.2017] tagte das Salzburger Arbeitnehmerparlament. Alle 5 Fraktionen bekannten sich in mehreren Resolutionen und Anträgen ganz klar zur Beibehaltung starker Interessenvertretungen im Sinne der Beschäftigten. AK-Präsident Pichler brachte es auf den Punkt: „Nur die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern sowie starke Gewerkschaften und Personalvertretungen garantieren langfristig Gerechtigkeit und sozialen Frieden in diesem Land. Das beweisen wir seit über 70 Jahren tagtäglich.“ Und an die Adresse der nächsten Bundesregierung: „Wer beim Sozialstaat kürzt, schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztendlich damit auch den Wirtschaftsstandort.“

Heute, am 9. November 2017, tagte das Parlament der Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Parkhotel Brunauer. Im Schatten der aktuellen Diskussion rund um die von Teilen der Politik, Wirtschaft und Industrie geforderten Schwächung der gesetzlichen Interessenvertretungen war die Einigkeit groß: Sämtliche Fraktionen sprachen sich in mehreren Resolutionen und Anträgen explizit für die Beibehaltung der Sozialpartnerschaft, der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und für die Wahrung und Stärkung des Sozial- und Wohlfahrtsstaates aus. AK-Präsident Pichler in seinem Bericht: „Die AK – gemeinsam mit dem ÖGB – ist seit über 70 Jahren stets ein verlässlicher Partner der Beschäftigten wenn es um Gerechtigkeit, sozialen Ausgleich, faire Einkommen oder maximale Chancengerechtigkeit bei Aus- und Weiterbildung geht. Und wir sind Garanten dafür, dass Grauslichkeiten wie etwa der generelle 12-Stunden-Arbeitstag, die totale Sonntagsöffnung im Handel oder Lohn- und Sozialdumping nicht passieren. Damit sorgen wir im Rahmen der Sozialpartnerschaft für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt – und wir leben ‚Solidarität‘ wo Stärkere für Schwächere einstehen. Wer diese Gepflogenheiten beschneiden oder gar abschaffen will, stellt den Grundkonsens der Zweiten Republik in Frage und schwächt vorsätzlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.“ 

Pro AK-Resolutionen von SPÖ- und Christgewerkschaftern

Sowohl die „Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen“ (FSG), als auch der „Österreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund/Fraktion christlicher Gewerkschafter“ (ÖAAB&FCG) sagen jeweils mit Resolutionen „Ja zur AK“.

In der Resolution „Recht haben, Recht bekommen: Ja zu starken Betriebsräten, Personalvertretungen. Gewerkschaften und zu einer starken AK“ heben die Sozialdemokraten die Leistungen und damit Notwendigkeit der AK für die Beschäftigten etwa im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Konsumenten- und Rechtsschutz hervor. Und die FSG erinnert daran, dass die AK für echte Chancengleichheit in der Arbeits- und Wirtschaftswelt und soziale Absicherung unersetzbar ist. Deshalb fordert die FSG von der nächsten Bundesregierung unmissverständlich: „Hände weg von der AK!“

In die gleiche Kerbe schlägt die ÖAAB&FCG-Resolution „Ein klares Ja für den sozialen Frieden“: Darin stellen die Christgewerkschafter klar, dass es ohne Kammern etwa keine Kollektivverträge gibt. Weiter: Wer die AK in Frage stellt, schwächt die Arbeitnehmer und gefährdet den sozialen Frieden. Um die Rechte der Beschäftigten auch weiterhin durchsetzen zu können, fordern ÖAAB&FCG vom Gesetzgeber nachdrücklich den Erhalt der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Kammern sowie die Beibehaltung der AK-Umlage in Höhe von 0,5 Prozent.

Beide Resolutionen wurden einstimmig angenommen.      

Auch Grüne und Linksblock bekennen Farbe

Eine Lanze für AK, Mitbestimmung und Sozialstaat brechen auch die „Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen“ (AUGE-UG) sowie der „Gewerkschaftliche Linksblock“ (GLB):

Mit dem Antrag „Gegen Anschläge auf ArbeitnehmerInnenrechte und ArbeitnehmerInnenvertretung – Hände weg von AK und Betriebsrat“ pochen die grünen Gewerkschafter auf die institutionalisierten Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Denn nur das garantiert ein Mindestmaß an Mitbestimmung in den Betrieben und Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand. Auch AUGE-UG warnen vor der Abschaffung der AK-Pflichtmitgliedschaft. Denn besonders getroffen würden damit finanziell schwache Menschen. Zur Erinnerung: Rund 800.000 Abeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen wegen zu niedrigen Einkommens keinen AK-Beitrag.

Mit dem Antrag „Für einen starken Sozialstaat Österreich – gegen Kürzungsmaßnahmen Marke Hartz IV“ warnt der GLB vor „deutschen Verhältnissen“ a la Hartz IV: Dort haben Maßnahmen, die den Sozialstaat „verschlankten“, unter anderem zu Working Poor, gestiegener Langzeitarbeitslosigkeit, Kinderarmut und massiven Verschlechterungen im Gesundheitswesen geführt. Deshalb fordern die linken Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter die Bundesregierung auf, von Ideen, die Sozialabbau bedeuten, Abstand zu nehmen.

Geht´s dem Sozialstaat gut, geht´s uns allen gut

So der Titel einer FSG-Resolution, mit der die Sozialdemokraten unterstreichen, dass nur der Sozialstaat einen Ausgleich zwischen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht sowie die Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg ist. Anhand dieser Resolution fordert die FSG von der nächsten Bundesregierung unter anderem den Faktor Arbeit mittels Steuerstrukturreform für die Beschäftigten zu entlasten statt einer selektiven Abgabensenkung für Unternehmen und Besserverdienende. Auch diese Resolution fand 100-prozentige Zustimmung. Auch diese Resolution wurde einstimmig angenommen.

Dazu passend gibt es den FSG-Antrag „Steuer umschichten statt Abgabenquote senken“, in dem eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gefordert wird. Denn 8 von 10 Steuer-Euros zahlen derzeit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während Unternehmen und Vermögende nur 1 Euro beitragen.

Selbstverwaltung in der sozialversicherung muss bleiben

Mit einem eigenen Antrag fordert die FSG von der künftigen Bundesregierung, das Prinzip der Selbstverwaltung in der österreichischen Sozialversicherung beizubehalten und in der Verfassung zu verankern. Außerdem wird eine Harmonisierung der Leistungen („Gleiche Leistung für gleichen Beitrag“) eingefordert.

Quelle: AK-Medieninformation vom 9.11.2017

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