
Gestern, 24.05.2019, gab es weltweit wieder Fridays for Future Demos, auch Lehrer_innen zeigen sich solidarisch!
http://www.teachersforfuture.at/
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Teachers for Future ist eine überparteiliche Gruppe von Lehrer_innen, die sich mit der Klimabewegung Fridays for Future solidarisiert und ihre Forderungen vollinhaltlich unterstützt. Schüler_innen, Student_innen und junge Menschen gehen jeden Freitag rund um die Welt auf die Straßen und demonstrieren dafür, dass sich die Politik an die im Pariser Abkommen vereinbarten Ziele zum Klimaschutz hält. Teachers for Future wollen Lehrer_innen miteinander vernetzen, ermutigen und dabei unterstützen, in ihrem Wirkungsbereich für Klimaschutz aktiv zu werden. Dazu gibt es auf der Website zahlreiche Infos, Unterrichtsmaterialien, Projektideen und Aktivitäten.
Anbei auch die Stellungnahme und Einschätzung von Teachers for Future bzgl. Rechtslage der Demos & Co:
„Aus unserer und gewerkschaftlicher Sicht ist der Besuch von Klimastreiks im Rahmen von Schulveranstaltungen, insbesondere Lehrausgängen, unproblematisch. Schulveranstaltungen dienen „der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts. Diese hat zu erfolgen durch […] unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum […] gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ (§ 1 Abs 1 SchVV). Im Rahmen eines Lehrausganges wird es so zB möglich, Vorträgen von renommierten Klimaforscher*innen bei den Klimastreiks zuzuhören oder durch Arbeitsaufträge bestimmte Sachverhalte vor Ort zu beleuchten. Laut gewerkschaftlicher Auskunft kann aber tatsächliches Streiken im Sinne von Dienstverweigerung für Lehrer*innen schnell zu ernsthaften Problemen führen: Ungerechtfertigtes Fernbleiben von der Arbeit gilt als Kündigungsgrund. Wie bei Firmen, so müsste auch im Schulbereich zunächst ein Streikbeschluss von der Gewerkschaft gefasst werden, d.h. von der GÖD. Für Schüler*innen handelt es sich gemäß einem Erlass des Bildungsministeriums vom März 2019 bei der “Teilnahme an einer Schülerdemonstrationen […] um keine gerechtfertigte Verhinderung” vom Unterricht. Allerdings sind die Rechtsauslegung und die inhaltliche Begründung im Erlass streitbar. Namhafte Persönlichkeiten wie Bundespräsident Van der Bellen, der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer oder der Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorsky haben sich zu der Möglichkeit, für Klimaschutz zu streiken, in verschiedener Form positiv ausgesprochen: “Wenngleich der Bildungsminister Dr. Heinz Faßmann in einem Erlass an alle Schulen darauf hinweist, dass die Teilnahme an einer Demonstration kein Entschuldigungsgrund im Sinne des Schulgesetzes ist, so hoffe ich, dass die Klassenvorstände und DirektorInnen das gesellschaftliche Engagement ihrer SchülerInnen wertschätzen und entsprechend berücksichtigen.” (Antwort von Mag. Jürgen Czernohorszky an Parents for Future, 26.3.2019) Für Schüler*innen erfolgt erst nach 30 ungerechtfertigten Fehlstunden in einem Unterrichtsjahr die Abmeldung vom Schulbesuch (vgl. § 45 Abs 5 SchUG). Das SchUG respektiert zudem “außergewöhnliche Ereignisse im Leben eines Schülers” (vgl. § 45 Abs 2f SchUG) als Entschuldigungsgrund. Eine ausführliche Info zu diesem Thema gibt es auf unserer Website www.teachersforfuture.at im Bereich “Rechtliches”. Ideen für Arbeitsaufträge zu Lehrausgängen findet ihr im Bereich “Materialien”.“