Auch ältere und hoch qualifizierte Menschen werden den zumeist im untersten Qualifikationsbereich angesiedelten ‚Transitarbeitsplätzen’ zugewiesen. Diese Zuweisung wird oft als demütigend empfunden.
Darüber hinaus sind ‚TransitarbeiterInnen’, da sie keine eigenen BetriebsrätInnen wählen dürfen, ohne arbeitspolitische Stimme.
Um die Arbeitswürde auch derjenigen Menschen zu heben, die aus den unterschiedlichsten Gegebenheiten aus dem regulären Beschäftigungssystem gefallen sind, müssen Regelungen getroffen werden, die folgenden Kriterien entsprechen:
Antrag
Die Vollversammlung der NÖ Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass
- das Recht auf Anrechnung der Qualifikationen,
- das Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten,
- das Recht auf Gehaltsvorrückungen analog der Kollektivvertragregelungen in dem jeweils eingesetzten Betrieb eingeführt wird.
Darüber hinaus müssen Regelungen dergestalt geschaffen werden, dass mit eigenen BetriebsrätInnen für TransitarbeiterInnen eine demokratische Selbstvertretung besteht.