Antrag 15 / Wertstellungspraxis und Überweisungsdauer bei Banken

Auf Bankkonten eingehende Beträge (Einzahlungen bzw. Überweisungen) werden erst am darauffolgenden Werktag gutgeschrieben (valutiert). Ausgehende Beträge (Abhebungen, bzw. Überweisungen) werden jedoch taggleich valutiert. Dies ist seit jeher im Bankwesengesetz so festgelegt. Die Kontogebühren, speziell für Kontoüberziehungen, sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Daher bringt diese Wertstellungspraxis für VerbraucherInnen gravierende Nachteile. Auch wer darauf achtet, mit seinem Konto nie ins Minus zu geraten, muss mitunter erhebliche Sollzinsen zahlen. Dies ist oft dann der Fall, wenn ein größerer Betrag per Zahlschein zu bezahlen ist, beispielsweise an einen Professionisten. Diesen Betrag haben Konsumentinnen oder Konsumenten selten auf dem Konto liegen. Sie gehen auf die Bank, heben den Betrag vom Sparbuch ab, zahlen ihn auf ihr Konto ein und geben dann die Überweisung in Auftrag.  Da die Einzahlung erst einen Werktag später valutiert wird als die Überweisung, ist das Konto für diesen Zeitraum im Minus. Wird dabei zusätzlich der vereinbarte Kreditrahmen überschritten, werden erhöhte Sollzinsen fällig. Diese können durchaus zweistellige Euro-Beträge erreichen. Wie zahlreiche  Beschwerden an den VKI zeigen, ist diese Spesenfalle vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst. Die taggleiche Valutierung sollte im EDV-Zeitalter technisch kein Problem sein. In Deutschland erfolgt die Wertstellung schon seit langer Zeit am gleichen Tag.
Ein zweites Ärgernis für KonsumentInnen ist die noch immer lange Dauer von Überweisungen. Bei Überweisungen innerhalb Österreichs kann es bis zu einer Woche dauern, ehe das Geld angekommen ist. Dies ist technisch nicht erklärbar. Der Verdacht liegt nahe, dass die Banken den Spielraum zu ihre Vorteil nutzen. Andererseits sind Eilüberweisungen mit hohen Spesen belastet.

 

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