Antrag 05 / Erhöhung der Nettoersatzrate und der DLU im AlVG

Die derzeitige Existenzsicherung mit 55% Nettoersatzrate sichert in den wenigsten Fällen die Existenz der arbeitslosen Personen. Eine Nettoersatzrate ähnlich wie in Dänemark ermöglicht den arbeitslosen Personen eher einen Wechsel in andere Tätigkeitsfelder im Fall der Arbeitslosigkeit. Die geforderte Flexibilität am Arbeitsmarkt endet im Fall der Absicherung mit niedriger Ersatzrate in der Annahme des nächstmöglichen Jobs, und dieser entspricht selten dem früheren Lohnniveau und der erworbenen Qualifikation. Somit können kaum geforderte Umorientierung oder Umschulungen gefördert werden. Nur mit höherer Ersatzrate können längerfristige Ausbildungsprogramme oder Schulungen arbeitsloser Personen ohne existenziellen Druck ermöglicht werden.
Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, die DLU zu erhöhen. Diese müsste ca. 1000.- Euro erreichen oder zumindest dem schlechtestbezahlten Kollektivvertrag entsprechen.