Oft fängt es bei der Anerkennung des Ausbildungsabschlusses bzw. der Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses an. Hier sind unterschiedlichste Bundes- und Landesstellen auf Basis einer sehr großen Anzahl an Gesetzen zuständig, je nach dem, ob es sich um einen schulischen oder einen Lehrabschluss, um ein Gewerbe oder einen Universitätsabschluss handelt, ob die Ausbildung lediglich anerkannt werden muss – weil sie in einem EU- Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz gemacht wurde – oder aber ob sie nostrifiziert werden muss, weil sie in einem Drittland absolviert wurde. Auch die teils hohen Kosten (Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren…) für diese Verfahren stellen eine Barriere dar, insbesondere für finanziell weniger abgesicherte Frauen. Auch geforderte nachzuholende Schulungen werden nicht immer systematisch angeboten.
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, geeignete Schritte einzuleiten, um die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende 22. April 2015