Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

 

Menschen mit Behinderung sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Das Land hat sich – unter Bezugnahme auf eine Kritik des Bundesrechnungshofes – in seinen Leistungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen (§ 8 Stmk. Behindertengesetz) von den Bundesleistungen des Sozialministeriumservice und des Arbeitsmarktservice klar abgegrenzt. So erhalten z.B. Menschen mit kognitiver Leistungseinschränkung, die beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind, keine Hilfen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz. Das AMS wiederum betont, für diese Zielgruppe keine geeigneten Maßnahmen anbieten zu können, und ersucht die sog. „Gesundheitsstraße“ der PVA um Überprüfung der Arbeitsfähigkeit. Dadurch besteht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung zwischen den verschiedenen Behörden hin- und hergeschickt werden, ohne entsprechende Unterstützung zu bekommen.