Antrag 9 / Gesetzliche Maßnahmen gegen unlautere Verkaufsfahrten


Bunte Einladungen, oft persönlich adressiert, laden vielerorts zu Gratisausflügen, Kaffeefahrten und Gewinnversprechen. In einem Gasthaus werden dann völlig überteuerte Produkte angeboten, die gemeinhin als Ramsch bezeichnet werden müssen. Bei derartigen Ausflügen geht es auch oft ins benachbarte Ausland, um dort überteuerte Produkte zu verkaufen. Die Leute fühlen sich aufgrund eines kostenlosen Essens meist dazu genötigt, etwas zu kaufen.

Dabei geht es ausschließlich um ein sehr lukratives Geschäft. In Insiderkreisen wird von Verdienstmöglichkeiten zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Monat von sog. Hintermännern gesprochen. Das weckt kriminelle Energien.

Eine wichtige Erstmaßnahmen wäre es, den Gewinnvor Ort abschöpfenund/oder zu verhindern, dass die Produkte sofort mit Scheckkarte bezahlt werden. Das erfordert jedoch, dass die Veranstaltungen behördlich bekannt sind und vor Ort polizeiliche Maßnahmen möglich sind.

Neben der empfindlichen Verteuerung von Bußgeldrahmen müssten jedoch grundsätzlich gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden, die Verkaufsfahrten dieser Art strafbar machen, indem gesetzliche Graubereiche ausgeschaltet werden. Da die Veranstaltungen oft im benachbarten Ausland stattfinden, müssen supranationale Gesetzesbestimmungen angestrebt werden.

 

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