Antrag 03 – Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, um die steuerliche Absetzbarkeit von Überstundenzuschlägen seitens der Arbeitgeber zu unterbinden.

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, um die steuerliche Absetzbarkeit von Überstundenzuschlägen seitens der Arbeitgeber zu unterbinden.

 

Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.

Damit Überstunden für den Arbeitgeber weniger attraktiv werden, müssen diese für den Arbeitgeber verteuert werden. Ein Weg dazu führt über die Nichtanerkennung der Überstundenzuschläge als betriebliche Ausgabe bei der Steuerberechnung.

Diese Maßnahme hat auch arbeitsmarktpolitische Auswirkungen, da die Aufnahme von Mitarbeitern/innen die Betriebe dann weniger kostet als die gängige Praxis, nicht aufgenommene Mitarbeiter/innen durch Überstunden zu kompensieren.

Print Friendly, PDF & Email