Betriebsrät*innen, Fraktionen die AUGE/UG, und die UG im ÖGB

 

Fraktionen im ÖGB …

Der ÖGB ist eine ‚Einheitsgewerkschaft’. Im Unterschied zu Frankreich oder Italien, wo es untereinander konkurrierende ‚Richtungsgewerkschaften’ gibt, die mehr oder weniger politischen Parteien zugeordnet werden können, ist der ÖGB überparteilich. Der ÖGB ist ein „Dachverband“, bestehend aus Fachgewerkschaften, auch Einzelgewerkschaften genannt (z.B. GPA, GMT, GöD etc.). Anders allerdings als in der BRD gibt es im ÖGB politische Fraktionen. Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung als Gewerkschaftsfraktion sind in den Statuten des ÖGB geregelt. Betriebsrät*innen und Personalvertreter*innen der gleichen Gesinnung verschiedener Betriebe, Branchen und Fachgewerkschaften schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Die größte Fraktion ist die sozialdemokratische FSG, ihr folgt die christdemokratische FCG. Dritte Kraft ist bereits die „UG – Unabhängige Gewerkschaftsfraktion im ÖGB“, der Zusammenschluss parteiunabhängiger, überparteilicher und (grün-)alternativer Betriebsrät*innen, Personalvertreter*innen und/oder ihrer Listen in den Einzelgewerkschaften. In der UG sind auch Grüne, die sich betriebsrätlich und gewerkschaftlich engagieren, organisiert.

… und in den Einzelgewerkschaften

Der „Dachverband“ UG wird wiederum von einer Reihe anerkannter Gewerkschaftsfraktionen in den Einzelgewerkschaften getragen. Bei den Privatangestellten (GPA), der PROGE und GBH  ist dies die AUGE/UG-Alternative und Grüne Gewerkschafter*innen, bei den Gemeindebediensteten ist das die Liste KIV/UG-Konsequente Interessensvertretung, im öffentlichen Dienst die UGöD-Unabhängige GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst, in der vida die UG vida, in der Postgewerkschaft die UGPF. Alle diese Listen haben ihre eigene Entstehungsgeschichte, ihren eigenen gewerkschaftspolitischen Zugang, sind in ihrem Wirken autonom, arbeiten allerdings auf Basis einer gemeinsamen politischen Plattform und sind untereinander vernetzt. Das ihrem Namen angehängte Kürzel UG identifiziert sie als Teil der „Unabhängigen Gewerkschaftsfraktion im ÖGB“.

Fraktionen bestimmen Gewerkschaftspolitik

Die Fraktionen gestalten entscheidend Positionen, Programme und Forderungen der Gewerkschaften mit. Sie haben Sitze und Stimmen in Gewerkschaftsgremien – insbesondere auch Leitungsgremien – und so garantierte Mitspracherechte. Anerkannte Fraktionen haben weiters Zugang zu Ressource, erhalten Fraktionsgelder für Weiterbildungs-, Schulungs- und die politische Arbeit. Betriebsrät*innen die keiner Fraktion angehören haben diese Zugänge bedauerlicherweise nicht. Sie haben kaum bzw. nur begrenzte Möglichkeiten, sich politisch und inhaltlich in Gewerkschaften einzubringen. Deshalb ist es sinnvoll, sich in einer Fraktion zu organisieren und so Mitgestaltungsmöglichkeiten zu bekommen.

Wie eine Fraktion entsteht

Die Kriterien, wonach eine Fraktion in den Fachgewerkschaften anerkannt bzw. gebildet wird, sind unterschiedlich und in den Statuten der jeweiligen Gewerkschaft geregelt. In den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gibt es z. B. einerseits „Gewerkschaftswahlen“, wo jedes Gewerkschaftsmitglied Fraktionen in die Gewerkschaftsgremien wählt, andererseits werden auch Wahlergebnisse aus den Personalvertretungswahlen „umgelegt“: Die Vertretung in Gewerkschaftsgremien hängt dann davon ab, wie viele Personal- oder Betriebsratsmandate eine Fraktionsliste – etwa eine Liste der UGöD – bei den Personalvertretungswahlen erzielt hat. Je mehr Mandate, desto mehr Sitze.

Anders ist es bei den Gewerkschaften in der Privatwirtschaft. Hier kandidieren in der Regel nur in den Großbetrieben auch „Fraktionslisten“, also z.B. Listen der FSG, der FCG oder der AUGE/UG. In den meisten Betrieben stellen sich überparteiliche Namenslisten der BR-Wahl, die damit die Vertretung aller Beschäftigten – unabhängig welcher „Partei“ sie nahestehen, oder welche Weltanschauung sie haben – signalisieren. Jede/r einzelne Betriebsrät*in hat die Möglichkeit und das Recht, sich zu einer Fraktion zu bekennen – vor, oder nach der Wahl, unabhängig davon, welcher Fraktion der/die Betriebsratsvorsitzende angehört. Aus der Anzahl der „deklarierten“ Betriebsrät*innen ergibt sich dann die Stärke der jeweiligen Fraktion in der Gewerkschaft und damit die Zusammensetzung ihrer Gremien. Damit eine Fraktion allerdings anerkannt wird, muss sie eine Mindestzahl an Betriebsrät*innen in verschiedenen Betrieben, Branchen und Bundesländern nachweisen.

Wie du kritische GewerkschafterInnen unterstützen kannst …

Ganz einfach. Wenn du Betriebsrät*in, Behinderten- oder Jugendvertrauensperson und Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du eine „Fraktionserklärung“ abgeben. Eine Kopie schickst du am besten gleich an uns. Wenn du z.B. Mitglied der GPA bist, deklarierst du dich zur AUGE/UG. Dabei ist es – wie bereits erwähnt – egal, ob du auf einer Namensliste, oder auf einer Fraktionsliste kandidiert hast. Du füllst einfach eine Fraktionserklärung aus und schickst die an deine Gewerkschaft (Formulare erhältst du bei uns unter auge@ug-oegb.at, oder einfach anrufen: 01/505 19 52, oder im Anhang als download).

Mit einer Fraktionserklärung stärkst du die AUGE/UG in der GPA, PROGE oder GBH und sorgst dafür, dass grün-alternative und linke Positionen in der Gewerkschaft noch mehr Gehör finden. Noch mehr freuen würde uns allerdings, wenn du auch bei uns mitmachst. Weil wir – als basisdemokratische – Fraktion natürlich nicht nur passiv, sondern auch aktiv unterstützende Mitglieder wollen. Schließlich gilt es ja, einiges zu bewegen. Gerade in den Gewerkschaften.

Download: AUGE Fraktionserklärung

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