Informationen zu den AK Wahlen 2024

2024 hast Du bei den Arbeiterkammer-Wahlen die Möglichkeit, den Kurs Deiner Interessenvertretung mitzubestimmen! In jedem Bundesland wird eine eigenständige Wahl abgehalten. Wahlberechtigt bist Du in dem  Bundesland, in dem Du arbeitest.
Wir empfehlen dir die beste Liste zu wählen: Die mit AUGE/UG im Namen!

Wen wählen?
Uns! 🙂 Wir die AUGE/UG treten in allen neuen Bundesländer an zur AK-Wahl. Allerdings mit unterschiedlichen Namen. Du erkennst du uns aber ganz einfach an dem AUGE/UG im Namen. Unsere Forderungen unsere Ziele findest du auf unseren Webseiten, sowie auf der Wiener GEMEINSAM AUGE/UG – Wahlwebseite.

Unsere Listennamen:
AUGE/UG – Salzburg
GEMEINSAM AUGE/UG  – Vorarlberg
Grüne in der AK Tirol & AUGE/UG – Tirol
AUGE/UG – Kärnten
AUGE/UG – Oberösterreich
GEMEINSAM AUGE/UG – Wien
GEMEINSAM AUGE/UG – Niederösterreich
GEMEINSAM AUGE/UG – Burgenland
AUGE/UG – Steiermark

Wann wird gewählt?

Was sind AK-Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist in erster Linie für ihre Serviceleistungen bekannt. Kaum eine:r die/der nicht schon die Leistungen der Arbeiterkammern in der einen oder anderen Form in Anspruch genommen hat: Die AK berät in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich des Konsument:innenschutzes. AK ist allerdings nicht nur Service. AK ist auch Politik.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen Arbeitnehmer:innen – unabhängig von ihrer Staatsbürger:innenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. AK-zugehörige Arbeitnehmer:innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter:innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben. Wahlberechtigt ist jedenfalls jede:r, der/die AK-Umlage zahlt.

Weiters wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und seit 1. Jänner 2008 auch freie DienstnehmerInnen.

Achtung! Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als Wähler:innen erfasst, sondern müssen sich eigens in die Wähler:innenliste aufnehmen lassen

Was, wann, wie wird gewählt

Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer:innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre. Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammern.

Die Arbeitnehmer:innenparlamente werden auf Landesebene gewählt. Die Vollversammlungen der jeweiligen Länderarbeiterkammern beschicken schließlich auf Basis des Wahlergebnisses die Bundesarbeitskammer, das Bundes-Arbeitnehmer:innenparlament.

Wie zu den Nationalratswahlen kandidieren auch zu den AK-Wahlen unterschiedliche Listen und Fraktionen – meist Gruppierungen, die auch in den Gewerkschaften ihre fixe Verankerung haben.