MBVPersonalfragebogen

Betriebsvereinbarung gem § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG
betreffend die Einführung von Personalfragebögen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung des Betriebes ……………….. und dem Betriebsrat für ……………….. betrifft Fragebögen iSd § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG, die vom Betrieb Arbeitnehmern bzw Postenwerbern vorgelegt werden bzw die von Beauftragten des Betriebes nach einem Gespräch mit Arbeitnehmern bzw Postenwerbern auszufüllen sind.

 

Wird diese Betriebsvereinbarung von einem der beiden Vertragsteile gekündigt, so ist die Verwendung von Fragebögen iSd Abs 1 sofort einzustellen.

 

§ 2 Zulässige Fragen

 

(1)   Folgende Fragen dürfen Fragebögen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung jedenfalls enthalten:

 

1.      Persönliche Daten: Name, Alter, Wohnadresse

2.      Angaben über Personen, die durch das Arbeitsverhältnis mitversichert werden sollen: ZB Ehegatte/in, Kinder

3.      Schulabschlüsse: Schule, Datum, Erfolg

4.      Ausbildung, abgesehen von Schulen, die in sachlichem Zusammenhang mit der angestrebten Verwendung stehen: Ausbildungsweg (Kurs, etc), Datum des Abschlusses, Erfolg

5.      Arbeitgeber (Firmen), bei denen Tätigkeiten geleistet wurden, die mit der angestrebten Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen: Name, Dauer der Beschäftigung (von – bis)

6.      Angestrebte Verwendung im Betrieb

7.      Finanzielle Vorstellungen bei der angestrebten Beschäftigung

8.      Staatsbürgerschaft

9.      Vordienstzeiten, soweit diese für die Urlaubsanrechnung erforderlich sind.

 

(2)   Folgende Fragen dürfen Fragebögen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung nur für bestimmte, in Aussicht genommene Verwendungen enthalten:

 

Für Verwendungen, bei denen Geld oder sonstige Wertgegenstände anvertraut werden:

Frage, ob noch nicht getilgte Verurteilungen oder noch laufende Strafverfolgungen wegen eines Vermögensdeliktes bestehen.

 

Für Verwendungen, die besondere körperliche Beanspruchung erfordern:

Frage nach schweren Erkrankungen im letzten Jahr oder laufende Behandlungen wegen schwerer Krankheiten.

 

Für Verwendungen, bei denen Einstellungsuntersuchungen vorgeschrieben sind:

Frage, wann zuletzt eine derartige Untersuchung gemacht wurde.

 

Für Verwendungen, die häufige Dienstreisen notwendig machen (bzw Arbeiten außerhalb des Betriebsortes):

Frage, ob irgendwelche Hindernisse bestehen, Dienstreisen (Arbeiten außerhalb des Betriebsortes) durchzuführen (ZB Visasperre für bestimmte Länder, grundsätzliche Ablehnung von längeren Abwesenheiten etc.).

 

§ 3 Unzulässige Fragen

 

Die Verwendung von Fragebögen, die mehr oder andere Fragen enthalten, ist unzulässig. Unzulässig ist es auch, Fragebögen durch schriftliche Aufzeichnungen über persönliche Angaben des Arbeitnehmers bzw Postenwerbers durch einen Beauftragten des Arbeitgebers zu ersetzen oder solche Aufzeichnungen über andere, unzulässige persönliche Fragen zu verfertigen.

 

§ 4 Personalakt

 

Fragebögen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind dem Personalakt beizulegen. Weder der Personalakt noch die elektronische Personaldatenerfassung dürfen Angaben über persönliche, mit der Arbeitsleistung nicht unmittelbar zusammenhängende Daten enthalten, die über Themen im Sinne der §§ 2 und 3 hinausgehen.

 

§ 5 Lebenslauf

 

Wird ein eigenhändig verfasster Lebenslauf von einem Postenwerber verlangt, so hat dieser Lebenslauf lediglich auf solche Daten einzugehen, die Themen im Sinne der §§ 2 und 3 erfassen. Diese Themeneingrenzung ist dem Postenwerber bekannt zu geben. Der Lebenslauf ist Bestandteil des Personalaktes.

 

§ 6 Sanktionen

 

Wird eine Frage des Fragebogens vom Arbeitnehmer bzw Postenwerber falsch beantwortet, so darf der Arbeitgeber ein inzwischen begonnenes Arbeitsverhältnis nur dann aus diesem Grund lösen, wenn bei richtiger Beantwortung der Frage ein Arbeitsverhältnis nicht begonnen worden wäre. Entscheidend ist hiefür die Bedeutung der Frage für die in Aussicht genommene Verwendung und das Ausmaß des Verschuldens des Arbeitnehmers, das zur falschen Beantwortung führte.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Diese Betriebsvereinbarung tritt am ……………….. in Kraft.

 

……………….., am ………………..

 

………………..                                                              ………………..

Arbeitgeber                                                             Betriebsrat