Anträge AUGE/UG Salzburg 9.AK-Vollversammlung am 9.11.2017

Folgende Anträge wurden bei der AK-Vollversammlung am 9.November eingereicht:

  1. Gegen Anschläge auf ArbeitnehmerInnenrechte und ArbeitnehmerInnenvertretung – Hände weg von AK und Betriebsrat! 
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme einstimmig. Gemeinsam behandelt mit Resolution Nr.2 und Resolution Nr.38

  2. Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung einstimmig (Ausschuss für Wirtschafts- und Sozialpolitik)

  3. Abschaffung Höchstgrenze Kilometergeld für Fahrräder
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme einstimmig

  4. Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von rechts
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme mehrheitlich. Gegen 6 Stimmen des ÖAAB und die Stimmen der FA, 1 Stimmenthaltung des ÖAAB. Abänderung im Text (siehe unten ¹)

  5. Pariser Klimaabkommen ernst nehmen. Sofortmaßnahmen umsetzen.
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Annahme einstimmig.

  6. Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich!
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung einstimmig (Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik)

  7. Wahlrecht für Alle!
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung einstimmig (Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtspolitik)

  8. Masterplan Bodenschutz
    Hier gehts zur Stellungnahme der AK
    Beschluss: Zuweisung einstimmig (Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik)

¹ Zu Antrag Nr.4: Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von rechts: „Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordertdaherdie künftige Bundesregierung auf:

  • Allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegenzusetzen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.
  • Zu bekräftigen, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben und Bestrebungen entgegenzutretenm die Menschen in Gruppen aufspalten, die auseinanderdividieren und einzelne Gruppen diskriminieren.“