ÖGB INFO – Eintrittstests: Testzeit ist Arbeitszeit

Gut zu wissen: Eintrittstests – Testzeit ist Arbeitszeit
 
Die wichtigsten Eckpunkte:
 
x Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen.
 
x Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit.
 
x Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung.
 
x Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen.
 
x ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.
 
x ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind , ist nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.
 
Mehr dazu hier: Testzeit ist Arbeitszeit (Link zum ÖGB Posting)