2014

Antrag 01 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB/FCG: nein

 

Im Jahre Fünf der Krise sind nach wie vor zentrale ökonomische Kenndaten besorgniserregend. Insbesondere die Arbeitslosigkeit hat neue Rekordwerte erreicht, die Krise hat Europa nach wie vor fest im Griff. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl in Österreich, als auch auf europäischer Ebene einen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik – weg von der ruinösen Austeritätspolitik hin zu einer ökologisch wie sozial nachhaltig wirkenden und verträglichen Krisenbewältigung – herbeizuführen. Insbesondere gilt es dabei, den Sozialstaat und seine Instrumente zu stärken, zentrale Krisenursachen wie Ungleichverteilung und Unterregulierung der Finanzmärkte zu beheben und ArbeitnehmerInnenrechte und wirtschaftsdemokratische Elemente aus- statt abzubauen.

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Antrag 02 / Nein zur Privatisierung der Bewachung/Betreuung von Häftlingen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer verwehrt sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Inneres, Kernaufgaben des Staates wie die Bewachung und Betreuung von Häftlingen ganz oder auch nur teilweise an private, gewinnorientierte Unternehmen zu übertragen bzw. auszulagern.

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Antrag 03 / Erhalt bzw. Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktuell stattfindender Koalitionsverhandlungen, dass:
mehr Geld in den Sozialbereich fließt. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Vielmehr müssen mehr Mittel für den Sozial- und Gesundheitsbereich bereitgestellte werden, damit dieser seine gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch so wichtige Funktion entsprechend ausfüllen kann. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass KV-Erhöhungen seitens der öffentlichen Fördergeber abgedeckt werden.
Arbeitsbedingungen dahingehend verbessert werden, dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickelt und Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht.
Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet sind, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige, nicht „entmenschlichte“ Hilfestellung leisten zu können.

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Antrag 04 / Änderung des letzten Satzes des § 110 ArbVG Abs. 6, Ausnahme von Banken bei der Entsendung von BetriebsrätInnen in den Aufsichtsrat von „Muttergesellschaften“

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB/FCG, FA: für Zuweisung

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert:
Der letzte Satz des § 110 ArbVG Abs 6 ist insofern zu ändern, als die Entsendung von ArbeitnehmerInnen-Verteter in den Aufsichtsrat der beherrschenden Bank oder Versicherung möglich sein muss, wenn keine bloße Kreditsicherungsbeteiligung (branchenfremde Beteiligung und daher kein typisches Konzernverhältnis) vorliegt.

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Antrag 05 / Nachtbetriebszuschläge im Hotel- und Gastgewerbe

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG: nein
ÖAAB/FCG, FA: ja

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde auf, das höherrangige Arbeitszeitgesetz auch im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe umzusetzen.

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