2014

Antrag 07 / Sozial- und Gesundheitsbereich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB/FCG: für Zuweisung

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, durch budgetäre Bereitstellung dafür zu sorgen, dass

insgesamt mehr Geld in den Sozialbereich fließt, damit dieser seine gesellschafts- und wirtschaftspolitisch wichtige Funktion erfüllen kann. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen

dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden können und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickeln. Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich müssen endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht

Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet werden, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige –  nicht „entmenschlichte“ – Hilfestellung leisten zu können.

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Antrag 06 / Lebensmittel-Ampel in Österreich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen

FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: für Zuweisung

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Arbeiterkammer fordert das Bundesministerium für Gesundheit, sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf, entsprechende Gesetzesinitiativen zu setzen, um die Lebensmittel-Ampel in Österreich einzuführen.

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Antrag 05 / Firmenwagen sozial gerecht und ökologisch vernünftig besteuern

 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

 

Antrag einstimmig zugewiesen

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Einkommensteuer-Gesetzgebung dahin zu ändern, dass

  • der Sachbezug mit einem Schema besteuert wird, das möglichst nahe am tatsächlichen Wert liegt,
  • Kraftstoffverbrauch und Jahresfahrleistung berücksichtigt werden,
  • die Deckelung des Sachbezugs ersatzlos gestrichen wird,
  • der Status eines Firmenwagens an die überwiegende betriebliche Nutzung gebunden wird (d. h. über 50 Prozent),
  • analog zur Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro beim Kaufpreis eine CO2-Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit eingezogen wird.
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Antrag 04 / Die Zukunft von Prävention, Unfallheilbehandlung und Rehabilitation in der AUVA

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag einstimmig zugewiesen

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und in weiterer Folge den Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf, alle gesetzlich und organisatorisch notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit jene zweckentfremdeten Geldmittel, welche per Gesetz der Unfallversicherung entzogen werden, der AUVA wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Weiters unterstützt die Arbeiterkammer die Vorschläge und Forderungen der Betriebsräte und der KollegInnen der AUVA und wird sich auf allen Ebenen für deren Interessen und die Interessen aller Unfallversicherten voll einsetzen.

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Antrag 03 / Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
FA: nein
ÖAAB/FCG: für Zuweisung

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf:
den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit beschränkt, aufzuheben,
jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

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