2017

Antrag 02 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen.
Dieses muss einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

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Antrag 01 / Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der BAK tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.
Die Hauptversammlung der BAK bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.
Die Hauptversammlung der BAK stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

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Resolution 03 / Kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme erarbeiten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung der Systeme sozialer Sicherheit zu erarbeiten und baldmöglichst durch entsprechende Gesetzgebungen zu etablieren.

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Resolution 02 / Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylsuchende in Österreich so lange in der Grundversorgung gehalten werden, bis sie in ihre Heimatländer sicher und geordnet zurückkehren können.
Darüber hinaus muss weiter von allen zuständigen Ministerien daran gearbeitet werden, dass Asylsuchende eine geordnete Aufnahme und Registrierung innerhalb der gesamten EU finden.

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Resolution 01 / Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag einstimmig zugewiesen
FA, FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.

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