2017

Antrag 04 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass Menschen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes im Ausmaß von zumindest sechs Monaten so reduziert ist, dass sie die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch medizinischer Rehabilitation nach dem ASVG erfüllen, Leistungen des Rehabilitationsgeldes und der medizinischen Rehabilitation erhalten. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn auf Grund fehlender Versicherungszeiten die Voraussetzungen des § 255b ASVG nicht erfüllt sind.

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Antrag 03 / Änderung des § 424 ASVG Pflichten und Haftung der VersucherungsvertreterInnen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer möge sich dafür einsetzen, dass im § 424 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Pflichten und Haftung der Versicherungs-vertreter) folgender Satz gestrichen wird:
„Sie sind zur Amtsverschwiegenheit, sowie zu gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

Und durch folgenden Satz ersetzt werden:
    „Sie sind zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

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Antrag 02 / Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt daher für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines arbeitgeberseitig finanzierten beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein.

Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.

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Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag einstimmig angenommen
FSG, ÖAAB, FA: ja

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass der letzte Satz im § 110 Absatz 6 ArbVG „Dieser Absatz gilt nicht für Banken (§ 1 Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmen“ gestrichen wird.

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