2017
Antrag 04 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen
der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass Menschen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes im Ausmaß von zumindest sechs Monaten so reduziert ist, dass sie die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch medizinischer Rehabilitation nach dem ASVG erfüllen, Leistungen des Rehabilitationsgeldes und der medizinischen Rehabilitation erhalten. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn auf Grund fehlender Versicherungszeiten die Voraussetzungen des § 255b ASVG nicht erfüllt sind.
Weiterlesen...Antrag 03 / Änderung des § 424 ASVG Pflichten und Haftung der VersucherungsvertreterInnen
der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer möge sich dafür einsetzen, dass im § 424 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Pflichten und Haftung der Versicherungs-vertreter) folgender Satz gestrichen wird:
„Sie sind zur Amtsverschwiegenheit, sowie zu gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“
Und durch folgenden Satz ersetzt werden:
„Sie sind zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“
Antrag 02 / Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten
der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt daher für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines arbeitgeberseitig finanzierten beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein.
Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.
Weiterlesen...Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG
der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag einstimmig angenommen
FSG, ÖAAB, FA: ja
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass der letzte Satz im § 110 Absatz 6 ArbVG „Dieser Absatz gilt nicht für Banken (§ 1 Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmen“ gestrichen wird.
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