2018

Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung derselben zu treffen.

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Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
  • Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
  • Die Bundesarbeitskammer lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
  • Die Bundesarbeitskammer spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
  • Die Bundesarbeitskammer ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.
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Antrag 01 / Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.
  • Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.
  • Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit.
  • Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.
  • Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.
  • Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.
  • Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträger.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.
  • Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.
  • Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.
  • Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Finanzierungsverpflichtungen wie etwa der Finanzierung des Wochengelds (dafür ist der FLAF zuständig) oder privater Krankenanstalten über den PRIKRAF.
  • Voller Ersatz von der Politik aufgetragener, versicherungsfremder Kostenübernahmen wie etwa bei der Rezeptgebührenobergrenze (sollte aus dem Budget des BMASK bezahlt werden) oder dem Krankengeldkosten von arbeitslosen Menschen mit langer Krankheitsdauer (fällt ins AMS-Budget).
  • Beibehaltung und Ausbau der Beitragseinhebung und -Prüfung in der Sozialversicherung. Zwecks Bürokratieabbau und Vereinfachung für die Betriebe sind einkommensbezogene Steuern und Abgaben gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Krankenkassen einzuheben und gegen Ersatz der Aufwendungen an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.

Die Bundesarbeitskammer wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

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Resolution 06 / Umweltbewusstsein verbessern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, mit Leuchtturmprojekten wie drastischer Steigerung der Energieeffizienz oder einem nachhaltigen Verkehrskonzept der Umweltpolitik im Budget, in der Tagespolitik und im öffentlichen Bewusstsein den Platz einzuräumen, der ihr der Bedeutung nach zukommt.

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Resolution 05 / Solidarität mit den ORF-MitarbeiterInnen! Schluss mit der ‚Angstmache‘ – Für einen starken und unabhängigen Öffentlichen Rundfunk!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht den ORF-MitarbeiterInnen ihre uneingeschränkte und unmissverständliche Solidarität aus. Parteipolitisch motivierte Angriffe, politische Einflussnahme auf die Berichterstattung, bewusste Diffamierungs- sowie Disziplinierungsversuche von JournalistInnen stellen einen Angriff auf die Pressefreiheit und somit auf einen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung dar.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher von allen politischen Entscheidungs- und VerantwortungsträgerInnen, parteipolitisch motivierte Attacken – insbesondere auch die Drohung mit Kündigung und Stellenstreichungen – auf MitarbeiterInnen des ORF umgehend zu unterlassen.
JournalistInnen, RedakteurInnen und KorrespondentInnen müssen ihre Arbeit frei von existenziellen Ängsten und parteipolitischem Druck verrichten können. Nur so kann ein öffentlicher Rundfunk seinem Informationsauftrag nachkommen und glaubwürdig bleiben.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer bekennt sich außerdem zu einem starken und finanziell wie politisch unabhängigen ORF. Die AK lehnt daher alle Versuche ab, über eine Kürzung bzw. Streichung finanzieller Mittel den ORF und seine MitarbeiterInnen unter Druck zu setzen und seine Eigenständigkeit zu gefährden.

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