2018

Resolution 04 / Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden und den Abbau von Barrieren im Studium

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich für den freien und offenen Hochschulzugang und damit gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren aus. Im Gegenzug fordert sie eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen.
Finanzielle Barrieren für erwerbstätige Studierende müssen abgebaut werden. In diesem Sinne fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer eine entsprechende Reparatur des § 92 Universitätsgesetz zur Regelung des Studiengebührenerlasses für erwerbstätige Studierende. Studiengebühren für Berufstätige sind sozial ungerecht und wirken der Durchlässigkeit des Bildungssystems entgegen. Die Frage der Abschaffung der Studiengebühren für langzeitstudierende Berufstätige ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern insbesondere auch eine Frage der sozialen Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hält eine starke Interessensvertretung der Studierenden für ein wichtiges Element der Demokratie und tritt daher für die Beibehaltung der Rechte und des Mitspracherechts der Österreichischen Hochschüler_innenschaft ein.

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Resolution 03 / Keine Kürzungen im arbeitsmarktnahen, privaten Bildungsbereich! Kein Sparen bei Bildung, Qualifikation und Integration – Kein Sparen bei den Beschäftigten!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung und das AMS auf,

  • die österreichische Bundesregierung und das AMS auf, umgehend Maßnahmen zu setzen, um den Fort- und Weiterbestand arbeitsmarktpolitischer Bildungseinrichtungen zu garantieren und den Verlust tausender Arbeitsplätze in diesem Bereich zu verhindern.
  • die österreichische Bundesregierung und das AMS auf, arbeitsmarktpolitische Einrichtungen finanziell dahingehend auszustatten, dass Beschäftigung erhalten, Arbeits- und Einkommensbedingungen verbessert und Arbeitszeiten entsprechend den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen, ihren Leistungen sowie dem tatsächlich erbrachten Arbeitsaufwand angepasst werden können.
  • die österreichische Bundesregierung auf, in den nächsten Jahren ausreichend Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik bereit zu stellen, um ein ausreichendes Angebot an Kursen zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen, zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie für Unterstützung und Beratung benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt sicher zu stellen.
  • Dabei ist insbesondere auch zu gewährleisten, dass die 50 %-Quote der AMS-Fördermittel für frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beibehalten bleibt.
  • Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer unterstützt die Forderung nach Einrichtung einer Arbeitsstiftung für von Arbeitslosigkeit betroffenen MitarbeiterInnen arbeitsmarktnaher Bildungseinrichtungen.
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Resolution 02 / Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 01, einstimmig angenommen

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beschneiden.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen und der in diesen beschäftigten Menschen ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

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Resolution 01 / Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.
Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht sich nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung als willkommenes Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte.
Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu verankern.

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Antrag 13 / Maßnahmenkatalog erarbeiten zur Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, rasch Maßnahmen zu erarbeiten, die die Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten ermöglichen.

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