Antrag 15 / Keine Verschärfung des Zugangs zur Invaliditätspension!

Die AK-Wien wendet sich außerdem gegen die Absicht, über eine Härtefallregelung den Zugang zur Invaliditätspension zum rechtsstaatlich bedenklichen Almosen werden zu lassen.

Die AK-Wien wird alle rechtlichen Schritte setzen bzw. unterstützen, um die Verschärfung des Zugangs zur Invaliditätspension sowie die Schaffung einer rechtsstaatlich bedenklichen Härtefallregelung zu bekämpfen.

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze beabsichtigt die Bundesregierung, den Zugang zur Invaliditätspension deutlich zu erschweren. In die Invaliditätspension sollen Menschen zukünftig nur mehr direkt aus der Erwerbstätigkeit gehen können. Wer vor Erledigung seines Pensionsantrags den Job verliert, soll nur mehr über eine willkürlich interpretierbare Härtefallregelung in Pension gehen können.

Die Bundesregierung schafft damit nicht nur Unsicherheit und soziales Konfliktpotential, sondern weicht vor einem absurden Populismus und Sozialneid zurück, der Menschen in der Invaliditätspension bzw. der Berufsunfähigkeitspension zu Sozialschmarotzern stempelt. Tatsache ist jedoch, dass Menschen in der Invaliditätspension bzw. der Berufsunfähigkeitspension eine mehr als neun Jahre kürzere Lebenserwartung haben als AlterspensionistInnen.

Die geplante Verschlechterung des Zugangs zur Invaliditätspension ist umso unsinniger, als damit nur die Kosten von einem Sozialsystem auf ein anderes, nämlich die Arbeitslosenversicherung (und die Mindestsicherung) verlagert werden.

Download: AUGE_AK_Antrag15-Invaliditaetspension
Download: AUGE15-Invaliditaetspension-Antragsbearbeitung

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