Antrag 06 / Mindestsicherungsreform

 

In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.

  • Rechtsanspruch auf Bewegungsfreiheit
  • Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen.
  • Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC sowie Schaffung zusätzlicher Formen des „Schonvermögens“ (Versicherungen, Eigentumsansprüche von Kindern etc.)
  • Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. der eigenen Familie (Kinder!) dienen.
  • Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
  • Schluss mit der generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
  • Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
  • Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft die einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist.
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