Antrag 11 / Direktvergabemöglichkeit durch die Vergaberechtsnovelle nutzen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die ihnen gegebenen Möglichkeiten der Direktvergabe auch entsprechend zu nutzen.
Gleichzeitig wird die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Inhalte der Novelle bekannt machen.

Das Vergabegesetz sieht in seiner jüngsten Novellierung anstelle des Billigstbieter-Prinzips das Bestbieter-Prinzip vor. Dieses Prinzip soll künftig bei Ausschreibungen von personenbezogenen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, bei Bewachung und Reinigung sowie beim öffentlichen Straßenpersonenverkehr zur Anwendung kommen.

Für die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen bedeutet dies, dass Städte, Länder und Gemeinden weiterhin die Wahlfreiheit haben, ob sie Eisenbahnverkehrsleistungen – egal ob Straßenbahnen, U-Bahnen oder Haupt-und Nebenbahnen – an die Unternehmen direkt vergeben oder ausschreiben. Nur so können faire Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Bahnen gegenüber ausländischen Billiganbietern geschaffen werden.

Wir begrüßen den Beschluss der Vergaberechtsnovelle. Durch die Vergaberechtsnovelle besteht eine bessere Möglichkeit regionale Arbeitsplätze zu fördern. Die Novelle hat diese Spielräume sowohl für Bund als auch für die Länder geschaffen.

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