Gemäß den Zielen der Arbeiterkammer Wien im Sinne ihrer Aufgaben als gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, ist es erforderlich, gegen jegliche Bestrebungen der Zerschlagung funktionierender Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge einzutreten. Auch Änderungen unter dem Deckmantel der „Strukturerneuerung“, „Verwaltungsreform“ oder „New Public Management“, die ein Abgehen von der kommunalen Erfüllungsverantwortung hin zur bloßen Gewährleistungsverantwortung mit sich brächten, sind abzulehnen.
Dies ist auch in Respekt vor den Beschlüssen in Gremien und auf Konferenzen der in diesen Bereichen organisierenden Einzelgewerkschaften – beispielsweise den aktuell am 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB von 27. bis 29. September 2011 beschlossenen Anträgen – geboten, welche Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einhergehende verschlechternde Auswirkungen für die betreffenden Bediensteten ablehnen