Antrag 8 / Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und MindestsicherungsbezieherInnen

Begründung:
Anlässlich der Bilanz von einem Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist festzustellen, dass vor allem die Durchsetzung des Rechtsanspruchs für die Betroffen mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Die Erfahrungen aus NGO’s und Sozialberatung zeigen, dass es im Vollzug immer wieder zu gravierenden Fehlern in der Auslegung der Rechtsmaterie seitens der Sozialämter bzw. der dazugehörigen Servicestellen kommt. Dies hat erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen.

Gleichzeitig kann es Aufgabe der Ombudsstelle sein, systematisch Schwierigkeiten bei der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu sammeln, aufzuzeigen und in die Diskussion und weiteren Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einzubringen.

Download: AUGE08 Mindestsicherung_Ombundsstelle