Resolution 2 / Nein zu Nulllohnrunden und verordnetem Lohnverzicht im öffentlichen Dienst!

Insbesondere spricht sich die AK Wien gegen alle Versuche aus, per Gesetz zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes vereinbarte Lohnerhöhungen auszuhebeln. Gesetzlich verordnete Nulllohnrunden oder Lohnverzicht sind unzulässige Eingriffe in die sozialpartnerschaftliche Lohnfindung. Was für die Beschäftigten der Privatwirtschaft gilt muss in diesem Sinne auf für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste gelten.

Die AK Wien ruft daher all jene Gebietskörperschaften, welche derartige Regelungen auf Gesetzeswege verabschiedet haben bzw. planen, von diesen Abstand zu nehmen, bzw. diese zurückzunehmen. Von allen anderen Gebietskörperschaften – insbesondere den Ländern und Gemeinden – fordert die AK Wien ein klares Bekenntnis, sich an zwischen den Sozialpartnern der öffentlichen Dienste ausverhandelte Vereinbarungen zu halten.

Am 29. September 2011 beschloss der Oberösterreichische Landtag ein Dienstrechtsänderungsgesetz, das u.a. vorsieht, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen der öffentlich Bediensteten des Landes sowie der oberösterreichischen Kommunen um 1 % Punkt hinter dem Verhandlungsergebnis der Gewerkschaften der öffentlichen Dienste und der Arbeitgeber zurückbleiben. Betroffen von diesem gesetzlich verordneten Lohnverzicht sind auch Beschäftigte in den ausgegliederten Betrieben des Landes und der Gemeinden (z.B. Krankenanstalten) sowie kommunaler bzw. kommunal finanzierter aber privat angebotener Dienste im Sozial- und Bildungsbereich (z.B. Kindergärten, Horte), die sich hinsichtlich ihrer Lohnabschlüsse am öffentlichen Dienst orientieren.

Für Salzburg und die Steiermark sind seitens der Landesregierungen nach 2011 auch wieder für 2012 Nulllohnrunden vorgesehen, seitens der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten wird verordneter Lohnverzicht auch für die öffentlich Bediensteten in Kärnten befürchtet.

Vom Gesetzgeber verordnete Lohnkürzungen bzw. Nulllohnrunden sind aus Sicht der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessensvertretungen sowohl grundsätzlich – weil sie eine Aushebelung von Verhandlungsergebnissen zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen über den Gesetzesweg bedeuten – als auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten – weil dadurch Kaufkraft und Lebensstandard gesenkt werden – abzulehnen.

Es ist inakzeptabel dass unter dem „Diktat der leeren Kassen“ nun die Kosten der Krise auch auf die Beschäftigten der öffentlichen Dienste der Länder, Kommunen und ausgegliederten Betriebe abgewälzt, und die Haushalte der Länder und Kommunen auf ihrem Rücken saniert werden sollen. Die öffentlich Bediensteten sind ebenso wenig für die Krise verantwortlich wie die in der Privatwirtschaft beschäftigten ArbeiterInnen und Angestellten!

Und: es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass die öffentlich Bediensteten ihren Anteil an der gestiegenen Produktivität sowie zum Erhalt ihrer Kaufkraft im Rahmen der kommenden Lohn- und Gehaltsrunden bekommen müssen – und dass jeder Versuch, Beschäftigte im öffentlichen Dienst einzelner Bundesländer und ihrer Gemeinden gegenüber ihren KollegInnen im Bund und den anderen Bundesländern schlechter zu stellen, auf klare Ablehnung seitens der Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen stoßen muss.

Lohnkürzungen über Nulllohnrunden bzw. verordneten Lohnverzicht im öffentlichen Dienst sind nicht zuletzt aus Gleichbehandlungs– und Gleichstellungsgründen klar abzulehnen: die öffentlichen Dienste sind jener Bereich, in denen Frauen- gegenüber Männereinkommen noch die geringsten Unterschiede aufweisen. Gleichzeitig liegt der weibliche Beschäftigungsanteil in den öffentlichen Diensten bei über 50 %, die mittleren Fraueneinkommen in den öffentlichen Diensten liegen über jenen typischer „Frauenbranchen“ (z.B. Handel, Tourismus).

Ausgliederungen und Privatisierungen haben zwar auch im Bereich der öffentlichen Dienste zu einer Verschlechterung des Verhältnisses der Frauen- zu den Männereinkommen geführt, allerdings ist der Einkommensunterschied selbst im ausgegliederten Bereich in der Regel (noch) geringer als im vergleichbaren privatwirtschaftlichen Bereich.

Wenn bei öffentlichen Einkommen gekürzt wird, wird also insbesondere auch bei Fraueneinkommen gekürzt und damit das Verhältnis Frauen- zu Männereinkommen insgesamt unter allen unselbständig Beschäftigten einmal mehr zulasten der Frauen verschoben

Download: AUGER2 Nulllohnrunde und Lohnverzicht