Antrag 02 – Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern muss gewährleistet bleiben

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Der Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, MUSS jederzeitgewährleistet sein.
Daher fordert die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die
Landesrätin Andrea Klambauer und die Landesregierung auf:

  • Den Prozess der Vergabe auszusetzen und neu zu überdenken!

Sollte es dazu keine Bereitschaft geben:

  • Einen geordneten Übergang auf die neuen Betreiber*innen sicherzustellen,
    sodass der Schutz und die Begleitung von betroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit gewährleistet bleibt und
  • mit den neuen Betreiber*innen vertraglich sicherzustellen, dass die 30 bestehenden Mitarbeiterinnen mit mindestens ihren derzeitigen Gehältern und Rechten übernommen werden.

Mit der Vorgehensweise die bisher autonomen Frauenhäuser im Land Salzburg
(Ausnahme Pinzgau) neu auszuschreiben, hat die zuständige Landesrätin Andrea
Klambauer von vielen Seiten Kritik geerntet. Nicht nur Kolleg*innen aus der Politik, sondern auch Gewaltschutzexpert*innen, können der neuen konzeptionellen Ausrichtung der Frauenhäuser wenig Positives abgewinnen.

Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden.

Zusätzlich sollen die bestehenden Plätze auf mehr Standorte im Bundesland Salzburg verteilt werden. Ob dann in Schutzwohnungen in nicht abgeschlossenen Einheiten dieselbe beratende Infrastruktur als auch sicherheitstechnischen Aspekte vorhanden sein werden ist zu bezweifeln.

Tatsache ist: Autonome Frauenhäuser, wie es sie derzeit gibt, arbeiten mit besonderen Qualitätskriterien. Sie gewährleisten die Anonymität der Frauen gegenüber Behörden, die Häuser sind zum Schutz der Frauen gesichert, die Mitarbeiterinnen unterstützen und beraten die Frauen psychosozial und juristisch, auch bei Prozessen.

Die Vorgehensweise ist eine Herabwürdigung der wertvollen und wichtigen Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahren aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier eindeutig fehl am Platz, denn es geht um Leib und Leben von Menschen.

Wie die Übergabe der bisherigen Frauenhaus-Betreiber*innen an die neuen
Betreiber*innen stattfinden sollte, ist nach wie vor völlig unklar. Den durchgängigen Betrieb sieht auch die Geschäftsführerin des Frauenhauses Salzburg gefährdet: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir am 30. Juni 23:59 zusperren und am 1. Juli 00:00 fängt ein anderer Betreiber an“ so Birgit Thaler-Haag. 45 Frauen und Kinder können schließlich auch nicht so einfach übersiedeln, vor allem so, dass es niemand bemerkt und der Standort des Frauenhauses geheim bleibt. Denn auch, ob das derzeitige Gebäude vonden neuen Betreiber*innen weitergeführt werden soll oder nicht, ist unklar.

Sollte ein Übergang stattfinden, muss jedenfalls die Expertise der bestehenden
Mitarbeiterinnen erhalten und die Kolleginnen von neuen Betreiber*innen, auf Wunsch, mit allen arbeitsrechtlich bestehenden Ansprüchen übernommen werden.

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