Antrag 09 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


„Tu Gutes und rede darüber“. „Corporate Social Responsibility“ (CSR) heißt das Zauberwort – Unternehmen mit sozialer Verantwortung.

Gerne stellen Konzerne und Unternehmen öffentlichkeitswirksam ihre Wohltaten für die KonsumentInnen, die Gesellschaft und ihre Beschäftigten in den Mittelpunkt, geben sich umweltbewusst und sozial bewegt. Allerdings gar nicht selten aus PR-Zwecken um das schlechte Ansehen des Unternehmens, der Branche, international tätiger Konzerne, in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Alle CSR-Maßnahmen basieren dabei natürlich auf dem Prinzip der „Freiwilligkeit“, dieselben Unternehmen, die sich ihrer ethischen Verantwortung gerne brüsten, wehren sich gemeinsam mit ihren Interessensvertretungen mit Händen und Füßen gegen gesetzliche Vorschriften bzw. Veröffentlichungspflichten.

Genau diese braucht es allerdings – standardisiert und vorgegeben, um einen entsprechenden Vergleich zuzulassen –, um jenseits von PR KonsumentInnen und andere Stakeholder mit entsprechend transparenten Informationen zu versorgen, um sich ein ungeschöntes Gesamtbild über ein Unternehmen jenseits von Bilanzen und freiwilligen Veröffentlichungen machen zu können.

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen können ein entsprechend wirkungsvolles Instrument sein, um gesellschaftlich nachteilig wirkendes unternehmerisches Handeln offen zu legen, Transparenz und Information für eine interessierte, kritische Öffentlichkeit herzustellen, um so Druck auf Gesetzgeber wie betroffenen Unternehmen auf entsprechende, rechtliche Auflagen bzw. gesellschaftlich erwünschte Verhaltensänderungen/Regulierungen ausüben zu können.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.

Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog desNetzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe), dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.

In einem zweiten Schritt ist die verpflichtende Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.

Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

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