Mitgliederantrag / Einrichtung von Branchensolidaritätsfonds zur Verhinderung von Arbeitslosen

 M.E. hält die Unternehmen auch ein in Diskussion befindliches  Bonus-Malussystem für ältere MitarbeiterInnen nicht wirklich davon ab Personal abzubauen (auch die geringen Behindertenausgleichszahlungen waren in der Vergangenheit für Firmen kein wirklicher Motivationsfaktor um behinderte Arbeitnehmer einzustellen).
Viel sinnvoller  wäre die Einrichtung von
BRANCHENSOLIDARITÄTSFONDS, die von AG und AN-Vertretern paritätisch verwaltet werden und aus den Firmen finanziell ausgegliedert sind und daher auch bei Konkursen greifen könnten. Wenn sich auch alle  Mitarbeiter einer Branche mit geringen einstelligen Monatsbeiträgen beteiligen, könnten die Fonds  vielleicht leichter den Unternehmen schmackhaft gemacht werden. Sie haben dann ja auch die relative Sicherheit nicht arbeitslos zu werden.
Es ist bekannt,  dass Firmen eher bereit sind aus Gewinnen Rückstellungen zu dotieren, statt laufende Personalkosten. Natürlich müssen gewisse Kriterien erfüllt sein, dass Geld aus diesen Fonds fließt, z.B. bei Fusionen mit einhergehenden Rationalisierungen. Wenn ein Unternehmen 1000ende Mitarbeiter abbaut, muß natürlich von diesem zusätzlich Geld in den Solidaritätsfond eingezahlt werden.   
Da gibt es schon positive Beispiele aus einigen wenigen Branchen Italiens wie Banken und  Versicherungen: z.B. „Fondo di solidarieta per il sostegno del reddito e dell`occupazione dell personale delle Imprese Assicuratrice = Solidaritätsfond zum Lohnerhalt und Beschäftigungserhalt des Personals der Versicherugnsunternehmen. Diese Fonds werden als Dekrete( entspricht unseren Verordnungen) durch den italien. Arbeits-u.Sozialminister verordnet.
Alle Unternehmen einer Branche zahlen zw. 0,35 und 0,50% der gesamten Lohnsumme (und einige Zuschläge) in diese Fonds ein, (kleiner Wermutstropfen:) die MitarbeiterInnen zw. 0,15 bis 0,17% ihres Lohns. Lt. mündlicher Auskunft eines italien. Versicherunsgewerkschafters bekommen Mitarbeiter die 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter nach Hause geschickt werden 70-75% ihres bisherigen Lohnes und zusätzlich die Sozialversicherung aus diesen Fonds bezahlt. Diese Fonds sind auf 5 oder max. 10 Jahre verordnet und müssen dann entweder verlängert od. neu zwischen  den Sozialpartnern  verhandelt werden. Üblicherweise wird hauptsächlich aus diesen Fonds  Lohnersatz für vorzeitig Ausgeschiedene, aber auch Umschulungskosten (z.B. für Bankkassiere, wenn deren Jobs wegfallen) oder Arbeitszeitreduktion-Lohnausgleich bezahlt. Z.B. hat die italien.  Unicredit 2014 ca 500 Mio.€ in so einen Fond einbezahlt (siehe italien Zeitungsartikel aus „il sole 24 ore“ im Anhang) um zusätzliche über 2800 MitarbeiterInnen „loszuwerden“ bzw. umzuschulen.
Solche sozialverträglichen „Vorpensionen “ sind doch viel besser, als wenn sich der Arbeitslose durch AMS-Schulungen „quälen“ muß . Wenn  Firmen für Vorpensionen vorsorgen, statt dass sie die Gewinne mit verschiedenen Tricks an der Steuer vorbei(Lizenzen oder konzerninterne Darlehen) in hohen Millionenbeträgen ins Ausland transferieren, ist das doch volkswirtschaftlich zweckmäßiger.
Großer Vorteil für den  Staat: es gibt weniger ältere Arbeitslose, weniger Kosten für das AMS, aber trotzdem SV-Beiträge für die Pensions-u. Krankenversicherung  in voller Höhe.
 Derartige Branchensolidaritätsfonds könnten sogar ein österreichischer  „Exportschlager“ ähnlich der dualen Lehrlingsausbildung werden.

Von Mag. Gerhard Mikolasch

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