Video Teil 3: Schau auf dich, schau auf mich, schau auf Suzanna! Eine Awareness-Kampagne der AUGE/UG

Hier ist das dritte Video der AUGE/UG Awareness-Kampagne zu system-relevanten Beschäftigten. 
 
Kennst du schon Suzanna?
 
Menschen in system-relevanten Berufen sind während der Corona-Krise in aller Munde. Jedoch kämpfen sie häufig mit schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen. Daran haben auch Beifall und lobende Politikerreden nichts geändert.
 

Ist das fair? Wir sagen: Nein!

Wir fordern mehr Wertschätzung in Form von:
– besseren Arbeitsbedingungen
– höheren Löhnen 
– besseren Corona-Schutzmaßnahmen
 

Suzanna aus unserem Video arbeitet in der mobilen Pflege. Rund 486.000 Menschen haben derzeit Anspruch auf Pflegegeld, 153.500 beziehen mobile Dienste, mehr als 175.000 Menschen in Österreich werden ausschließlich und ohne professionelle Unterstützung von ihren Angehörigen gepflegt. Von den 950.000 Pflegenden in Österreich sind 75 Prozent Frauen. Rund 25.000 Österreicher*innen beziehen laut der Angehörigen-Studie des Sozialministeriums (2018) zur Unterstützung 24-Stunden-Betreuung. Jede*r hat ein Recht auf professionelle Pflege. Um die Mobile Pflege und Betreuung bestmöglich zu gestalten, braucht es eine Reihe von Reformen bei den Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer*innen.
 
Wir fordern für die Mobile Pflege:
  • den Zugang zu Arbeits(hilfs)mittel für die betreuten Klient*innen:
    Die Krankenkassen und Unternehmen bzw. Organisationen der Pflegebranche müssen den Mitarbeiter*innen in vollem Umfang alle Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die für ihre Arbeit und die Versorgung der Menschen gebraucht werden.
  • ausreichend Zeit bei den Klient*innen:
    Die Zeit an und mit den Klient*innen muss auch der Planungshoheit des Fachpersonals vor Ort unterliegen. Es muss genug Zeit für menschliche Kontakte und eine qualitative Betreuungsbeziehung vorhanden sein.
  • eine angemessene Entlohnung:
    Die Mitarbeiter*innen verdienen Wertschätzung, auch finanziell, die sie vor Armut während des Berufslebens und Mindestpension unter der Armutsgrenze bewahrt. Die Orientierung sollte am Durchschnittslohn der unselbständig Beschäftigten laut Statistik Austria erfolgen. Und zwar an dem der männlichen Beschäftigten.
  • arbeitnehmer*innen-freundliche Dienstpläne und Dienstzeiten:
    Die Dienstpläne und Dienstzeiten müssen so umgestaltet werden, dass sie Mitarbeiter*innen und deren Familien und Freizeit nicht schaden.
 
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