MBVArbeitszeit

Betriebsvereinbarung gem § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG
όber die Festsetzung der Arbeitszeit

 

abgeschlossen zwischen der Firma ……………….. und dem Betriebsrat fόr ………………..

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Betriebsvereinbarung gilt fόr die vom Betriebsrat vertretenden Arbeitnehmer der Firma ………………..

 

§ 2 Gegenstand

 

Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Festsetzung

a)     des Beginns und Endes der tδglichen Arbeitszeit

b)     der Dauer und Lage der Arbeitspausen

c)      der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

 

§ 3 Grundsatz

 

Die regelmδίige wφchentliche Arbeitszeit betrδgt 40 Stunden und wird auf die Werktage Montag bis Freitag aufgeteilt. Die regelmδίige tδgliche Arbeitszeit betrδgt exklusive (oder alternativ: inklusive) Pausen 8 Stunden und beginnt um ………. Uhr und endet um ………. Uhr.

 

§ 4 Pausen

 

Die Mittagspause betrδgt 1 Stunde und ist unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und nach Rόcksprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten in der Zeit von 11 Uhr bis 14 Uhr zu halten.

 

§ 5 Ausnahmen

 

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht fόr Teilzeitbeschδftigte und Arbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft (Portiere, Fahrpersonal). Fόr diese Arbeitnehmer werden gesonderte Regelungen, entweder in Form einer Betriebsvereinbarung oder in Form von Individualvereinbarungen getroffen.

 

§ 6 Aushangpflicht

 

Der Arbeitgeber hat gem § 25 AZG an geeigneter, fόr den Arbeitnehmer leicht zugδnglicher Stelle in der Betriebsstδtte einen Aushang όber den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit sowie Zahl und Dauer der Ruhepausen sowie der wφchentlichen Ruhezeit gut sichtbar anzubringen.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ……………….. in Kraft.

 

……………….., am ………………..

 

………………..                                                              ………………..

Arbeitgeber                                                              Betriebsrat

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